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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg

12.02.2010
"Verkehrssünden" in Polen
Mit welchen Konsequenzen müssen Verbraucher bei Verkehrswidrigkeiten rechnen?

Viele deutsche Verbraucher unternehmen eine Einkaufs- oder Urlaubsfahrt nach Polen mit dem Auto. Dabei kann es auch zu Verkehrswidrigkeiten im Nachbarland kommen. Wie soll man sich nun aber verhalten und mit welchen Konsequenzen ist zu rechnen? Antworten darauf gibt das Deutsch-Polnische Verbraucherinformationszentrum.
Ob daheim oder im Nachbarland, Verkehrsverstöße werden von der Polizei in der Regel per Sofortkasse geahndet. Die Höhe des zu zahlenden Betrages ergibt sich aus dem polnischen Bußgeldkatalog. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung bis zu 20 km/h wird einen Kraftfahrer in Polen beispielsweise bis zu 25 Euro (100 PLN) kosten. Bei höheren Geschwindigkeitsüberschreitungen kann ein Bußgeld zwischen 25 und 125 Euro (100 und 500 PLN) erhoben werden. Für das Telefonieren während der Fahrt muss man mit einem Bußgeld in Höhe von ca. 50 Euro (200 PLN) rechnen, für das Fahren ohne Licht können in Polen bis zu ca. 50 Euro (200 PLN), in der Nacht sogar bis zu 100 Euro (400 PLN) fällig werden. Das Parken im Halteverbot bezahlt man mit bis zu 50 Euro (200) PLN.
"Kann der Verbraucher seine "Verkehrssünde" nicht sofort in bar begleichen, sollte die Polizei dem Betroffenen die Möglichkeit einräumen, sich den geforderten Geldbetrag von einer Bank, einem Bankautomaten oder einer Wechselstube zu beschaffen" – informiert Dr. Katarzyna Trietz, Leiterin des Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrums.
Lehnt der Fahrer die Bezahlung des Bußgeldes jedoch ab, kann die Sache an das Gericht übertragen werden. Im Falle des nur kurzzeitigen Aufenthalts der betroffenen Person kann es unter besonderen Voraussetzungen zu einem "beschleunigten Verfahren" kommen. Der Verkehrssünder muss dann allerdings auf seine Festnahme und Vorführung vor den Richter gefasst sein!
"Voraussichtlich ab Oktober 2010 können alle in Polen verhängten Geldstrafen und Geldbußen ab einem Wert von 70 € auch in Deutschland anerkannt und vollstreckt werden", so die Juristin vom Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrum. Ermöglicht wird dies durch einen Rahmenbeschluss der EU (sog. "EU-Knöllchenbeschluß") aus dem Jahre 2005 über die gegenseitige Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen, welcher nun auch in Deutschland umgesetzt werden wird.
Mehr Informationen zu diesen und anderen Verbraucherthemen können Interessierte im Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrum in Frankfurt (Oder), Karl-Marx-Str. 7 oder telefonisch unter 0335-500 80 650 erhalten.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Brandenburg, Templiner Strasse 21, 14473 Potsdam
Sie finden es im Internet unter: http://www.vzb.de/link673941A.html