Besonders verwerflich findet der Verbraucherschützer, dass insbesondere ältere Brandenburger "in die Falle gelockt" werden, von denen einige nicht einmal einen Computer besitzen. Auf den ersten Blick sind die Vertragsinhalte in der Regel kaum überschaubar, da sie sich meist erst durch gründliches Lesen der "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" (AGB) erschließen. Wer tut das schon an der Haustür, zumal sie oft sehr umfangreich und in kleiner Schrift abgedruckt werden? Diese Mühe kann aber viel Ärger und Abzocke verhindern, meint Baumgarten: "Verbraucher sollten sich die AGB`s vor einer Unterschriftsleistung aushändigen lassen und sie genau durchsehen, denn oft verstecken die Anbieter hier wesentliche Vertragsinhalte!" Seriöse Unternehmen hätten ohnehin nichts zu fürchten, wenn man sich mit der Prüfung Zeit lassen und das Ganze in Ruhe überdenken wolle. Wird dagegen sofort eine Unterschrift auf einem Vertrag eingefordert und unter fadenscheinigen Vorwänden Druck gemacht, sollten alle Alarmglocken schrillen. "Eile ist der denkbar schlechteste Ratgeber für Vertragsabschlüsse", gibt der Jurist als Faustregel für alle Verbraucherverträge mit auf den Weg.
Individuellen Rat erhalten Betroffene
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