Direkt zum Inhalt
  • Seite drucken
  • Seite empfehlen
  • Warenkorb
  • Fragen zum Auftritt?
  • Tipps zur Schriftgrößenänderung

Beratungsstellen

Service für Journalistinnen und Journalisten

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg

22.02.2010
Lufthansa-Streik sorgt für Unruhe

Verbraucherzentrale: Passagiere haben Rechte

Viele Fluggäste haben den schneereichen Winter mit verspäteten und ausgefallenen Flügen noch in schlechter Erinnerung, da sorgt die nächste Hiobsbotschaft für Verunsicherung: Infolge eines Pilotenstreiks bei der Deutschen Lufthansa sollen viele Flüge ausfallen oder sich erheblich verspäten. Die Rechte betroffener Reisender fasst Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg so zusammen: "Bei streikbedingten Änderungen im Flugablauf haben Passagiere Anspruch auf rechtzeitige Information, Betreuung vor Ort und Organisation ihrer Weiterreise." Hat die Airline nicht alles Zumutbare für eine Absicherung der Beförderung getan, muss sie darüber hinaus eine Entschädigung zahlen. Das gilt nach aktueller Rechtsprechung schon bei einer Verzögerung der geplanten Ankunft nach Abflugverspätung um mindestens drei Stunden, so die Verbraucherschützerin (BGH-Urteil vom 18. Februar 2010, AZ: Xa ZR 95/06).

Was man einer Airline zumuten kann, ist allerdings umstritten - einen funktionierenden Sonderflugplan* oder eine Ersatzbeförderung mit der Bahn hält die Verbraucherzentrale Brandenburg zum Beispiel für ausreichend. Welche Rechte ein betroffener Reisender durchsetzen kann, muss in jedem Einzelfall geprüft werden und wird möglicherweise auch von Gerichten unterschiedlich beurteilt. Zudem unterscheiden sich die gesetzlichen Vorschriften für "Nur-Flug-Buchungen" und Flüge als Bestandteil einer Pauschalreise. Juristin Fischer-Volk empfiehlt folgende Anhaltspunkte für eine erste Orientierung:

  • Nach EU-Recht muss die Airline in jedem Fall ab einer Abflugverspätung von zwei Stunden zunächst kostenlos für Getränke, Mahlzeiten, Telefonate sowie zwei E-Mails oder Faxe aufkommen.

  • Ab einer Verspätung von fünf Stunden können "Nur-Flieger" stornieren und den Ticketpreis zurück verlangen. Pauschalreisende können den anteiligen Tagesreisepreis ab der 5. Verspätungsstunde um fünf Prozent für jede weitere Verspätungsstunde gegenüber ihrem Reiseveranstalter mindern. Auch wenn dem Pauschalurlauber durch erhebliche Flugbeeinträchtigungen ein vollwertiger Urlaubstag verloren geht, darf er den Preis angemessen herabsetzen.

  • Bieten bei Flugausfall weder Airline noch Veranstalter binnen weniger Stunden eine Ersatzbeförderung an, dürfen Reisende auch zur Selbsthilfe greifen und sich eine Ersatzbeförderung im angemessenen Kostenrahmen besorgen.

  • Ist eine Weiterreise erst am nächsten Tag möglich, muss die Airline für eine Hotelübernachtung und den Transfer sorgen. Wird der Flug streikbedingt gänzlich gestrichen, kann der Reisende von der Airline entweder eine kostenlose Umbuchung auf einen Ersatzflug oder die Erstattung des Ticketpreises verlangen. Pauschalurlauber können in diesem Fall stornokostenfrei vom Reisevertrag zurücktreten und den Reisepreis zurück verlangen. Ein Anspruch auf Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden besteht allerdings nicht, da der Veranstalter Streikfolgen im Regelfall nicht zu vertreten hat.

  • Warten Reisende dagegen ohne Informationen und Betreuung vergeblich am Airport auf ihre Weiterreise oder Unterbringung und müssen diese schließlich auf eigene Kosten selbst in die Hand nehmen, haben sie auch im Streikfall Anspruch auf Schadenersatz gegenüber der Airline beziehungsweise dem Veranstalter.

    Individuellen Rat erhalten Betroffene
  • in den Verbraucherberatungsstellen -
    Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 Ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil abweichend) – sowie
  • am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 jeden Mo bis Fr von 9 bis
    18 Uhr (1 €/min a. d. dt. Festnetz, mobil abweichend).

    * Unter www.lufthansa.com kann der aktuelle Sonderflugplan jederzeit eingesehen werden.


    Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


  • Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
    Verbraucherzentrale Brandenburg, Templiner Strasse 21, 14473 Potsdam
    Sie finden es im Internet unter: http://www.vzb.de/link675801A.html