Die Verbraucherzentrale Brandenburg verklagte das Unternehmen daraufhin. Mit Beschluss vom 17.12.2009 (Az.: 3 O 408/09) untersagte das Landgericht Konstanz diese Verfahrensweise: Zukünftig hat es die Firma zu unterlassen, Verbraucher privat anzurufen oder anrufen zu lassen und angeblich wegen der Gewinnzustellung zum Rückruf einer kostenpflichtigen Mehrwertdiensterufnummer 0900xxx aufzufordern.
Wenn Verbraucher dennoch weiterhin in derartiger Weise belästigt werden, sollten sie sich an eine Verbraucherberatungsstelle wenden. Die Verbraucherzentrale Brandenburg würde dann die Einleitung eines Ordnungsgeldverfahrens gegen das Unternehmen prüfen, um weitere Rechtsverletzungen zu ahnden.
Tipp: Vorsicht bei aufgedrängten Gewinnversprechen, niemand hat etwas zu verschenken! Nicht leichtfertig zurückrufen, oft hört man für viel Geld nur einer minutenlangen Bandansage zu.
Individuellen Rat erhalten Betroffene
Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 Ct/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend) - sowie
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