Service für Journalistinnen und Journalisten
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg
18.03.2010
Verbraucherzentrale erfasst Werbeanrufe
Lästige Anrufe unter www.vzb.de oder vor Ort mitteilen!
Nachdem im August 2009 das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung in Kraft trat, haben die Beschwerden in den Verbraucherberatungsstellen über lästige Werbeanrufe sogar noch zugenommen. Häufig werden angebliche Gewinne als "Aufhänger" genutzt, um Verbraucher mit Verträgen zu überrumpeln, manchmal sogar Kontoverbindungen abzufragen. Das noch junge Gesetz kann offenbar solche Abzocke nicht wirksam unterbinden. Deshalb wollen die Verbraucherzentralen in einer Umfrageaktion erfassen, welche Branchen besonders häufig unerlaubt telefonisch werben und ob dabei rechtswidrig Rufnummern unterdrückt werden. Betroffene Verbraucher sind aufgerufen, Werbeanrufe zu dokumentieren und die Informationen online über die Internetseite www.vzb.de/telefonwerbung oder persönlich in einer Beratungsstelle mit Hilfe der vorgedruckten Postkarte "Kein Abschluss unter dieser Nummer" zu übergeben.
(Anm. d. Red.: Stand 2009, Aktion inzwischen abgeschlossen)
Diese Angaben helfen, krassen Rechtsverletzern das Handwerk zu legen und vor allem einen besseren gesetzlichen Schutz zu schaffen. Dazu übergeben die Verbraucherzentralen die Auswertung zum ersten "Geburtstag" des Gesetzes am 4. August an die Bundesregierung, um ihre Forderung nach einer gesetzlichen Verschärfung zu untermauern. Sie fordern, dass telefonisch beworbene Verträge erst nach schriftlicher Bestätigung wirksam werden. Erst dann könnte sich unerlaubte Telefonwerbung nicht mehr lohnen, so dass Unternehmen die Verbraucher nicht mehr massenhaft belästigen.
Individuellen Rat erhalten Betroffene
in den Verbraucherberatungsstellen -
Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 Ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 Ct/min) - sowie
am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 jeden Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr (1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend).
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

