Die Verbraucherzentrale Brandenburg begrüßt die Abweisung der Klage, da sie zeigt, dass sich für Verbraucher die Durchsetzung ihrer Rechte mit fachkundiger anwaltlicher Hilfe - in diesem Fall durch die Kanzlei Jakstadt & Partner aus Berlin - lohnen kann. Die Kanzlei betreut mittlerweile über 50 Verbraucherinnen und Verbraucher, die von der EWE verklagt worden sind.
Das Amtsgericht hat ausgeführt, dass es sich zwar für zuständig halte, die Klage aber unbegründet sei, weil die Klägerin jedenfalls die Billigkeit ihrer Preise nicht nachgewiesen hat. Es hat allerdings dahingestellt sein lassen, ob die EWE überhaupt berechtigt sei, die Preise einseitig anzupassen. Gegebenenfalls wird das Gericht hierzu Stellung nehmen, wenn es über weitere Klagen der EWE verhandelt.
Für ebenfalls von unangemessenen Gaspreisen betroffene Verbraucher bietet die Verbraucherzentrale im Internet unter www.vzb.de (Downloadbereich) und in jeder Beratungsstelle Verbraucherinformationen an.
Individuellen Rat erhalten Betroffene
in den Verbraucherberatungsstellen -
Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 Ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 Ct /min - am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 jeden Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr (1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend).
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