Fisch steht zur Fasten- und Osterzeit in vielen Varianten auf dem Speiseplan. Die Kaufentscheidung hängt für Verbraucher häufig auch von der Herkunft ab. Bei einem stichprobenartigen Einkauf stellte die Verbraucherzentrale Brandenburg jedoch fest, dass Fisch im Handel trotz gesetzlicher Regelungen nicht immer aussagekräftig gekennzeichnet wird.
Seit 2002 gelten europaweit einheitliche Kennzeichnungs-vorschriften für Fisch: Anzugeben sind Fischart, Fanggebiet oder Herkunftsland und Produktionsform (Wildfang oder Zucht) – unabhängig davon, ab der Fisch frisch, tiefgekühlt oder geräuchert angeboten wird. "Beim stichprobenartigen Einkauf in Eberswalder Supermärkten im März war zwar die Fischart immer angegeben, aber Produktionsmethoden und Fanggebiete konnte der Kunde nicht immer klar ausmachen", kritisiert Ernährungs-beraterin Silke Vollbrecht.
Von 34 in der Frischetheke angebotenen Fischprodukten wurden hierzu zweimal überhaupt keine Angaben gemacht, sechs Mal erfolgte die Angabe des Fanggebietes nur mit einer Nummer, die weder durch einen Aushang noch das Thekenpersonal erläutert werden konnte. Etwa bei jedem vierten Frischfisch-Angebot bleibt der Verbraucher alles in allem also ratlos. Bei abgepacktem frischem Fisch waren dagegen die Angaben vollständig und informativ.
"Die Ergebnisse des Marktchecks belegen, dass Händler die Kennzeichnungsvorschriften noch nicht ernst genug nehmen", konstatiert Vollbrecht und fordert: "Fanggebiete sollten unverschlüsselt angegeben und das Verkaufpersonal an der Frischetheke besser geschult werden, um Kunden richtig beraten zu können." Für eine schmackhafte Ostermahlzeit hat sie einen besonderen Tipp parat: "Kaufen Sie Fisch aus nachhaltiger Fischerei!" Zu erkennen ist er zum Beispiel am MSC-Siegel, das Fische und Meeresfrüchte aus umweltverträglicher Fischerei tragen und Verbrauchern eine einfache Orientierung beim Einkauf bietet.
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