Der BGH erklärte die von den Unternehmen gegenüber Verbrauchern in Erdgas-Sonderkundenverträgen verwendeten Preisanpassungsklauseln für unwirksam, weil sie Verbraucher unangemessen benachteiligen. Der Arbeitspreis für Erdgas sollte sich danach allein an der Entwicklung des Preises für extra leichtes Heizöl ("HEL") orientieren.
Verbraucherschützer und Jurist Erk Schaarschmidt von der Verbraucherzentrale Brandenburg begrüßt dieses weitere positive Urteil für Verbraucher, "da der BGH eine Klausel kippte, nach der eine zusätzliche Gewinnsteigerung möglich war, ohne sinkende Kosten in anderen Bereichen berücksichtigen zu müssen." Der BGH bemängelte ebenfalls einen fehlenden Wettbewerb.
Im Land Brandenburg scheinen derartige Klauseln in Verbraucherverträgen zwar kaum benutzt worden zu sein. Dennoch fordert Schaarschmidt, "dass die von den Unternehmen immer wieder vorgebrachte Begründung, die Gaspreise müssten steigen, weil sich der Ölpreis verteuere, inzwischen in die Schublade gehört. Gas wird mittlerweile in großen Mengen gefördert, geliefert und verbraucht. Da muss es möglich sein, einen transparenten eigenen Preis abzubilden."
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