Beim Scoring erheben zum Beispiel Auskunfteien wie Schufa oder Infoscore Daten von Verbrauchern, die über ihre Finanzkraft Auskunft geben sollen. Dazu gehören zum Beispiel Angaben zu Familienstand und Adresse, Einkommens- und Vermögensverhältnissen und vor allem zu Konto- und Kreditverträgen sowie zur Zahlungsmoral. Daraus wird mit Hilfe komplizierter Berechnungsverfahren ein Zahlenwert (Score) ermittelt, der Zahlungsrisiken bewerten soll. Von diesem Wert leiten Unternehmen ab, ob und zu welchen Bedingungen sie dem Verbraucher einen Kredit, Handy-, Energielieferungs-, oder Wohnungsmietvertrag anbieten. Score-Werte ab 98 Prozent gelten als gut - je niedriger dagegen der Wert liegt, desto höher sind beispielsweise die geforderten Zinsen, wenn ein Kredit gewährt wird.
"Sowohl die bisherige Praxis, Vertragsentscheidungen allein aufgrund einer automatisierten Scorewertberechnung zu fällen, als auch die mangelnde Transparenz dieser Verfahren für die Betroffenen waren unbefriedigend", fasst Finanzdienstleistungsexperte Schaarschmidt die Kritikpunkte zusammen, die nun zur Gesetzesänderung führten. Künftig sind computergestützte Entscheidungen grundsätzlich durch weitere Prüfungen einer natürlichen Person zu ergänzen und zu erläutern, wenngleich die genaue Berechnungsformel zum Scorewert ein Geschäftsgeheimnis bleibt. Außerdem wird Verbrauchern die Prüfung und Korrektur fehlerhafter Angaben erleichtert. "Da Fehler gar nicht so selten vorkommen und sich Kredit- oder Vertragsentscheidungen manchmal existenziell auswirken, sollte diese Kontrollmöglichkeit genutzt werden", ermuntert der Verbraucherschützer.
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