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Beratungsstellen

Service für Journalistinnen und Journalisten

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg

30.03.2010
Scoring künftig besser nachvollziehbar

Verbraucherzentrale informiert über neues Informationsrecht

Ab 1. April 2010 verbessert eine Neuregelung des Bundesdatenschutzgesetzes die Informationsrechte der Verbraucher über Verfahren zur Bewertung ihrer Kreditwürdigkeit (Scoring). "Künftig können Verbraucher einmal im Jahr kostenfrei eine Auskunft über ihren aktuellen Scorewert und dessen Herleitung verlangen", erläutert Erk Schaarschmidt von der Verbraucherzentrale Brandenburg und empfiehlt: "Betroffene können dann die über sie gespeicherten Daten prüfen, fehlerhafte Bewertungen leichter aufdecken und Korrekturen verlangen."

Beim Scoring erheben zum Beispiel Auskunfteien wie Schufa oder Infoscore Daten von Verbrauchern, die über ihre Finanzkraft Auskunft geben sollen. Dazu gehören zum Beispiel Angaben zu Familienstand und Adresse, Einkommens- und Vermögensverhältnissen und vor allem zu Konto- und Kreditverträgen sowie zur Zahlungsmoral. Daraus wird mit Hilfe komplizierter Berechnungsverfahren ein Zahlenwert (Score) ermittelt, der Zahlungsrisiken bewerten soll. Von diesem Wert leiten Unternehmen ab, ob und zu welchen Bedingungen sie dem Verbraucher einen Kredit, Handy-, Energielieferungs-, oder Wohnungsmietvertrag anbieten. Score-Werte ab 98 Prozent gelten als gut - je niedriger dagegen der Wert liegt, desto höher sind beispielsweise die geforderten Zinsen, wenn ein Kredit gewährt wird.

"Sowohl die bisherige Praxis, Vertragsentscheidungen allein aufgrund einer automatisierten Scorewertberechnung zu fällen, als auch die mangelnde Transparenz dieser Verfahren für die Betroffenen waren unbefriedigend", fasst Finanzdienstleistungsexperte Schaarschmidt die Kritikpunkte zusammen, die nun zur Gesetzesänderung führten. Künftig sind computergestützte Entscheidungen grundsätzlich durch weitere Prüfungen einer natürlichen Person zu ergänzen und zu erläutern, wenngleich die genaue Berechnungsformel zum Scorewert ein Geschäftsgeheimnis bleibt. Außerdem wird Verbrauchern die Prüfung und Korrektur fehlerhafter Angaben erleichtert. "Da Fehler gar nicht so selten vorkommen und sich Kredit- oder Vertragsentscheidungen manchmal existenziell auswirken, sollte diese Kontrollmöglichkeit genutzt werden", ermuntert der Verbraucherschützer.

Individuellen Rat erhalten Betroffene
  • in den Verbraucherberatungsstellen -
    Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 Ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 Ct/min) - sowie
  • am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 jeden Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr (1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend).



    Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

  • TitelDok.-TypGröße
    AuskunfteienAuskunfteien.pdf PDF176.6 KB
    Musterbrief Scoring 2010Musterbrief Scoring 2010.doc DOC23.0 KB


    Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
    Verbraucherzentrale Brandenburg, Templiner Strasse 21, 14473 Potsdam
    Sie finden es im Internet unter: http://www.vzb.de/link722661A.html