Tatsächlich suchen immer wieder Betroffene in den Verbraucherberatungsstellen des Landes Rat, die für eine Leistung gleichzeitig zwei Anbieter bezahlen müssen. In einem aktuellen Beratungsfall ließ sich ein Verbraucher bei einem Haustürgeschäft einen Telekommunikationsvertrag von einem Werber aufschwatzen, der bereitwillig die Kündigung des bisherigen Vertrags übernahm – doch die Laufzeit des bisherigen Vertrags dauerte noch fast ein Jahr. So lange bezahlt der Verbraucher dann beide Anbieter und die voreilige Unterschrift kostet ihn über hundert Euro.
Eine Chance bietet auch nach der Unterschriftsleistung noch das Widerrufsrecht: Zwar kann entgegen eines verbreiteten Irrtums nicht grundsätz-lich jeder Vertrag widerrufen werden, aber speziell bei Haustürgeschäften schützt das Gesetz mit einer zweiwöchigen Widerrufsfrist gegen Überrumpelung. Wenn nicht ordnungsgemäß darüber belehrt oder keine Kopie mit drucktechnisch hervorgehobener Widerrufsbelehrung übergeben wurde, verlängert sich diese Frist sogar, sofern man die Leistung nicht schon in Anspruch genommen hat.
Individuellen Rat erhalten Betroffene
Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 Ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 Ct/min) - sowie
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