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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg

23.04.2010
Verbraucherzentrale erfasst Werbeanrufe
Angaben werden online oder schriftlich gesammelt

Lästige Werbeanrufe zu jeder Tageszeit nerven viele Verbraucher – nach dem Eindruck der Verbraucherzentralen sogar noch mehr, seitdem die Bundesregierung im August vergangenen Jahres ein Gesetz gegen unlautere Telefonwerbung in Kraft setzte. Danach können Werbeanrufe ohne ausdrückliche vorherige Einwilligung oder mit unterdrückter Rufnummer als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Zwar verhängte die Bundesnetzagentur seitdem bereits Bußgelder in Höhe von 500.000 Euro, doch offenbar bringt das Geschäft mit unzulässigen Vertragsanbahnungen per Telefon weit mehr ein.

Opfer sind häufig gerade jene Verbraucher, die sich aus Gutmütigkeit in Gespräche verwickeln lassen. Seit Monaten suchen in den Verbraucherberatungsstellen beispielsweise immer wieder Senioren Rat, denen für telefonisch untergeschobene Lottoverträge Monat für Monat drei- bis vierstellige Beträge vom Konto abgebucht werden. Viele können das erst mit Hilfe der Berater mühsam beenden.

Die Verbraucherschützer hatten von Anfang an ein konsequenteres Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung gefordert. Telefonische Vereinbarungen mit nachhaltiger Wirkung sollten erst wirksam werden, wenn der Angerufene sie schriftlich bestätigt hat.

Nachdem bei der Aktion "Rote Karte für Abzocker!" rund tausend Brandenburgerinnen und Brandenburger lästige Werbeanrufe auf Platz 1 setzten, rufen die Verbraucherzentralen bundesweit auf, bei Werbeanrufen Angaben wie Zeitpunkt, Inhalt und möglichst auch die Rufnummer zu notieren und mitzuteilen - online unter www.vzb.de/telefonwerbung oder auch schriftlich in jeder Verbraucherberatungsstelle des Landes. Mit diesen Informationen können Verbraucherschützer und Bundesnetzagentur den auffälligsten unseriösen Anbietern das Handwerk legen und die Forderung nach gesetzlichen Verschärfungen unterstreichen. Bis jetzt haben sich schon mehrere hundert Verbraucher daran beteiligt. Natürlich ist beim Abfragen der Angaben Vorsicht ratsam – im Umgang mit eigenen Daten ebenso wie bei Angeboten und Rückrufbitten.

Individuellen Rat erhalten Betroffene
  • in den Verbraucherberatungsstellen -
    Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 Ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 Ct/min) - sowie
  • am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 jeden Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr (1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend).



    Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


  • Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
    Verbraucherzentrale Brandenburg, Templiner Strasse 21, 14473 Potsdam
    Sie finden es im Internet unter: http://www.vzb.de/link731791A.html