Opfer sind häufig gerade jene Verbraucher, die sich aus Gutmütigkeit in Gespräche verwickeln lassen. Seit Monaten suchen in den Verbraucherberatungsstellen beispielsweise immer wieder Senioren Rat, denen für telefonisch untergeschobene Lottoverträge Monat für Monat drei- bis vierstellige Beträge vom Konto abgebucht werden. Viele können das erst mit Hilfe der Berater mühsam beenden.
Die Verbraucherschützer hatten von Anfang an ein konsequenteres Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung gefordert. Telefonische Vereinbarungen mit nachhaltiger Wirkung sollten erst wirksam werden, wenn der Angerufene sie schriftlich bestätigt hat.
Nachdem bei der Aktion "Rote Karte für Abzocker!" rund tausend Brandenburgerinnen und Brandenburger lästige Werbeanrufe auf Platz 1 setzten, rufen die Verbraucherzentralen bundesweit auf, bei Werbeanrufen Angaben wie Zeitpunkt, Inhalt und möglichst auch die Rufnummer zu notieren und mitzuteilen - online unter www.vzb.de/telefonwerbung oder auch schriftlich in jeder Verbraucherberatungsstelle des Landes. Mit diesen Informationen können Verbraucherschützer und Bundesnetzagentur den auffälligsten unseriösen Anbietern das Handwerk legen und die Forderung nach gesetzlichen Verschärfungen unterstreichen. Bis jetzt haben sich schon mehrere hundert Verbraucher daran beteiligt. Natürlich ist beim Abfragen der Angaben Vorsicht ratsam – im Umgang mit eigenen Daten ebenso wie bei Angeboten und Rückrufbitten.
Individuellen Rat erhalten Betroffene
Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 Ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 Ct/min) - sowie
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