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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg
07.05.2010
Rechnung von outlets.de zurückweisen!
Verbraucherzentrale rät zum Widerspruch
Trotz mehrfacher Warnungen vor angeblichen Gratisseiten im Internet erreichen die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Brandenburg immer wieder neue Beschwerden über dubiose Rechnungen für die Nutzung solcher Seiten. Derzeit berichten zum Beispiel Verbraucher, für www.outlets.de werde zunächst verheißungsvoll geworben: "Outlets.de bietet über 1600 Adressen, Tipps & Infos zum Thema Outlets, Fabrikverkauf, Lagerverkauf, Werksverkauf, Shopping und Schnäppchen, mit denen Sie bei Ihren Einkäufen bis zu 80% sparen können!" Unerwähnt bleibt dagegen, dass man sich registrieren lassen muss und dann eine Rechnung über 96 Euro für einen Abovertrag ins Haus flattert. "So kommt kein wirksamer Vertrag zustande", meint Jurist Norbert Richter und rät: "Betroffene sollten widersprechen und die Zahlung konsequent ablehnen!"
Häufig versuchen unseriöse Geschäftemacher, Verbraucher dann mittels Mahnungen durch Inkassobüros oder Drohungen mit einem SCHUFA -Eintrag unter Druck zu setzen. Auch dadurch sollten sich diese nicht einschüchtern lassen, so der Verbraucherschützer: "Das Amtsgericht Halle hat dem Betreiber der Internetseite bereits im Dezember 2009 untersagt, wegen Nichtzahlung einen SCHUFA-Eintrag zu veranlassen." *
Individuellen Rat erhalten Betroffene
in den Verbraucherberatungsstellen -
Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 Ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 Ct/min) - sowie
am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 jeden Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr (1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend).
* Urteil vom 09. 12.2009, Az.: 105 C 4636/09, Betreiber: IContent GmbH, Frankfurt am Main, Geschäftsführer: Tomas Franko
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

