Weil sich viele Brandenburger über unzureichende Preisangaben im Einzelhandel und bei Dienstleistungsunternehmen beklagen, will die Verbraucherzentrale des Landes die Preisauszeichnung ab sofort stichprobenartig prüfen. "Die Rechtslage ist eindeutig", stellt Justiziar Hartmut G. Müller klar: "Die Preisangabenverordnung schreibt vor, dass Anbieter von Waren oder Dienstleistungen die dafür verlangten Preise ‚klar und wahr’ angeben müssen." Damit soll Preistransparenz für die Verbraucher geschaffen werden.
Produktpreise sind je nach Situation direkt an der Ware, am Behältnis, am Regal oder einem Muster anzugeben. Auch bei Dienstleistungen muss der Preis für den Kunden vor der Bestellung deutlich erkennbar ausgewiesen werden. Die Verbraucherschützer werden in Absprache mit den Gewerbeämtern in den kommenden Wochen in mehreren brandenburgischen Orten beobachten, wie es die hiesigen Unternehmen mit der gesetzlichen Pflicht halten. Bei Verstößen fordern sie die Anbieter zur Korrektur auf – bleiben diese jedoch uneinsichtig, prüfen sie gerichtliche Schritte.
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