Musterbriefe) und erläutert: "Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn vor einer Nutzeranmeldung im Internet klar und deutlich auf entstehende Kosten hingewiesen wird und die gesetzlichen Vorschriften für den Fernabsatz erfüllt wurden. Da diese Vorschriften sehr vielfältig sind und differenziert bewertet werden müssen, empfiehlt es sich im Zweifel, vor Zahlung den Rat der Verbraucherzentrale oder eines Rechtsanwaltes einzuholen.
Übrigens stellt auch eine Zahlung der Rate für das erste Jahr, der in der Regel für zwei Jahre geschlossenen Verträge, nicht automatisch ein Anerkenntnis der Forderung dar, wie es in den Mahnschreiben gern behauptet wird. Bei dieser Sachlage sollte in jedem Fall rechtlicher Rat gesucht werden.
Individuellen Rat erhalten Betroffene
Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 Ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 Ct/min) - sowie
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
