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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg

10.06.2010
Ratenkredite künftig besser vergleichbar


Verbraucherzentrale rät: Vertragsformular prüfen!

Werbung für Kredite mit verlockenden Zinsen, die dann dem "Normalkunden" nicht gewährt werden, oder auch verweigerte Auskünfte zum Tilgungsablauf bei Verbraucherdarlehen haben Brandenburger in der Vergangenheit häufig in die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale geführt. Damit sollen rechtliche Änderungen ab dem 11. Juni 2010 für neu abzuschließende Verbraucherdarlehen und Teilzahlungsgeschäfte aufräumen, die überwiegend die Rechtsposition der Verbraucher stärken. Verbraucherschützer Erk Schaarschmidt begrüßt vor allem, "dass Banken zukünftig nicht mehr mit unerreichbaren Lockangeboten werben dürfen, sondern nur noch mit einem Effektivzins, den mindestens zwei Drittel der Kunden erhalten."

Darüber hinaus muss eine geforderte Restschuldversicherung in den Effektivzins des Kreditvertrages eingerechnet werden – es sei denn, die Bank beweist, dass die Versicherung keine zwingende Voraussetzung für die Kreditgewährung war. "Kunden sollten deshalb genau darauf achten, dass in den vorgefertigten Vertragsunterlagen nur das steht, was tatsächlich vereinbart wurde!", rät der Verbraucherschützer. Bisher hatten Banken hin und wieder entgegen den Darstellungen der Kunden im Vertragstext ausgewiesen, dass der Abschluss einer Restschuldversicherung ausdrücklich auf Kundenwunsch erfolge und keine Voraussetzung für die Kreditvergabe sei.

Als vorteilhaft für Verbraucher schätzt Schaarschmidt auch einheitliche Vertragsmuster zu den wesentlichen Vertragsbestandteilen ein, um sich vor Abschluss besser informieren zu können. Auf Verlangen bekommen Verbraucher einen Tilgungsplan.

Für eher nachteilig hält Schaarschmidt die neuen Regelungen für die vorzeitige Rückzahlung eines Ratenkredits. Zwar könne dieser nun jederzeit getilgt werden, doch die Bank kann nun eine Entschädigung in Höhe von maximal einem Prozent des vorzeitig zurückbezahlten Betrages verlangen, bei einer Restdauer des Darlehens von weniger als einem Jahr 0,5 Prozent. Die Höhe der eigentlich zu zahlenden Zinsen für die Restlaufzeit dürfen dabei nicht überschritten werden.

Für Förder- und Immobiliendarlehen sowie zinslose Kredite gelten die neuen Regelungen nicht.

Individuellen Rat erhalten Betroffene
  • in den Verbraucherberatungsstellen -
    Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 Ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 Ct/min) - sowie
  • am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 jeden Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr (1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend).



    Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


  • Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
    Verbraucherzentrale Brandenburg, Templiner Strasse 21, 14473 Potsdam
    Sie finden es im Internet unter: http://www.vzb.de/link746621A.html