Für Deutschland sieht die europaweit einheitliche Kennzeichnung der Kontrollstelle übrigens folgendermaßen aus: DE-ÖKO-000. Dabei steht DE für Deutschland, "ÖKO" für ökologisch und die drei Ziffern sind Platzhalter für die Nummer der Öko-Kontrollstelle. Das Erzeugerland muss lediglich durch den Hinweis "EU-Landwirtschaft" und "Nicht-EU-Landwirtschaft" kenntlich gemacht werden. Stammen alle Rohstoffe aus demselben Land, darf auch der Name des Landes angegeben werden. Kommen die Rohstoffe sowohl aus der EU als auch aus Drittländern, finden Kunden nur den vagen Hinweis "EU-Herkunft / Nicht EU-Herkunft" – das sei nicht sehr hilfreich, meint Veronika Wrobel, Ernährungsberaterin der Verbraucherzentrale Brandenburg.
Das etablierte deutsche Bio-Siegel kann wie die Verbandssiegel der deutschen Bioanbauverbände sowie regionale und private Bio-Siegel parallel verwendet werden – Pflicht sind aber EU-Logo, Kontrollstellennummer und die Herkunftsangabe.
Bio-Lebensmittel aus Nicht-EU-Ländern müssen nicht mit dem EU-Logo gekennzeichnet werden, eine freiwillige Kennzeichnung importierter Ware ist aber möglich. Auch lose Bioware ist von der Kennzeichnung ausgenommen.
Freiwillig durften bereits seit dem 7. April 2010 Bio-Lebensmittel das neue EU-Logo tragen. Bislang ist es aber erst bei sehr wenigen Produkten wie beispielsweise einer Chili-Sauce und Bio-Hähnchen zu finden und hier auch nur in der vorgeschriebenen Mindestgröße.
Fragen zum Thema Ernährung und Lebensmittelrecht beantworten die Ernährungsberaterinnen der Verbraucherzentrale
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