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Service für Journalistinnen und Journalisten

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg

29.06.2010
Konkurrenz für deutsche Biosiegel?
Ab 1. Juli neues EU-Logo für Bio-Lebensmittel

Ab 1. Juli 2010 ist es so weit: Verpackte Bio-Lebensmittel müssen europaweit mit dem neuen EU-Biosiegel gekennzeichnet werden. Voraussetzung ist, dass die Zutaten zu mindestens 95 Prozent aus der Ökolandwirtschaft stammen. Mit dem neuen Siegel soll die Erkennbarkeit von Bio-Produkten europaweit verbessert werden. Unterhalb des neuen EU-Bio-Logos müssen zudem der Code für die Öko-Kontrollstelle und die Herkunft der Zutaten angegeben werden. Damit dürfte die Sucherei nach diesen verlässlichen Angaben der Vergangenheit angehören. Bei "Bio" hat man dann alles auf einen Blick.

Für Deutschland sieht die europaweit einheitliche Kennzeichnung der Kontrollstelle übrigens folgendermaßen aus: DE-ÖKO-000. Dabei steht DE für Deutschland, "ÖKO" für ökologisch und die drei Ziffern sind Platzhalter für die Nummer der Öko-Kontrollstelle. Das Erzeugerland muss lediglich durch den Hinweis "EU-Landwirtschaft" und "Nicht-EU-Landwirtschaft" kenntlich gemacht werden. Stammen alle Rohstoffe aus demselben Land, darf auch der Name des Landes angegeben werden. Kommen die Rohstoffe sowohl aus der EU als auch aus Drittländern, finden Kunden nur den vagen Hinweis "EU-Herkunft / Nicht EU-Herkunft" – das sei nicht sehr hilfreich, meint Veronika Wrobel, Ernährungsberaterin der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Das etablierte deutsche Bio-Siegel kann wie die Verbandssiegel der deutschen Bioanbauverbände sowie regionale und private Bio-Siegel parallel verwendet werden – Pflicht sind aber EU-Logo, Kontrollstellennummer und die Herkunftsangabe.
Bio-Lebensmittel aus Nicht-EU-Ländern müssen nicht mit dem EU-Logo gekennzeichnet werden, eine freiwillige Kennzeichnung importierter Ware ist aber möglich. Auch lose Bioware ist von der Kennzeichnung ausgenommen.

Freiwillig durften bereits seit dem 7. April 2010 Bio-Lebensmittel das neue EU-Logo tragen. Bislang ist es aber erst bei sehr wenigen Produkten wie beispielsweise einer Chili-Sauce und Bio-Hähnchen zu finden und hier auch nur in der vorgeschriebenen Mindestgröße.

Fragen zum Thema Ernährung und Lebensmittelrecht beantworten die Ernährungsberaterinnen der Verbraucherzentrale
  • in den Beratungsstellen,
    Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 Ct/min a. d. Festnetz d. Deutschen Telekom, mobil max. 42 Ct/min) - sowie
  • am Beratungstelefon unter 01805 / 79 13 52 jeden Mo, Mi, Do von 10 bis 16 Uhr (14 Ct/min a. d. Festnetz d. Deutschen Telekom, mobil max. 42 Ct/min).


    Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


  • Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
    Verbraucherzentrale Brandenburg, Templiner Strasse 21, 14473 Potsdam
    Sie finden es im Internet unter: http://www.vzb.de/link753841A.html