Um ein versehentliches Entstehen solch enormer Kosten künftig zu verhindern, hat die EU die entsprechende Verordnung (EG) Nr. 544/2009 verabschiedet. "Nach der so genannten EU-Roaming-Verordnung soll ab 1. Juli Schluss sein mit unerwartet hohen Rechnungen nach der Internetnutzung im Auslandsurlaub", begrüßt Norbert Richter von der Verbraucherzentrale Brandenburg die neue Vorschrift. Mobilfunkanbieter müssten dann für das Surfen im Ausland eine so genannte Daten-Kostenbremse als Sicherung für alle Kunden einrichten. " Der Jurist erläutert: "Bei Erreichen einer Bruttosumme von 59,50 Euro oder einer individuell vereinbarten Summe wird der Nutzer automatisch gestoppt."
Der Kunde erhält einen Hinweis und kann erst dann weiter surfen, wenn er die "Kostenbremse" durch aktives Tun deaktiviert hat. Weitere Kosten können dann nicht mehr versehentlich entstehen. Der junge Lausitzer hätte also spätestens beim Erreichen der 59,50-Euro-Grenze bemerkt, dass es Ärger mit den Eltern geben könnte, und sich die Zeit vielleicht lieber mit Fußballspielen vertrieben...
Die EU-Roaming-Verordnung gilt in allen EU-Ländern sowie Norwegen, Island und Liechtenstein. "Im Zweifel gehen Verbraucher auf Nummer Sicher, wenn sie vor einer Auslandsreise ein Kostenlimit mit ihrem Netzbetreiber vereinbaren", empfiehlt Verbraucherschützer Richter.
Individuellen Rat erhalten Betroffene
Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 Ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 Ct/min) - sowie
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