Direkt zum Inhalt
  • Seite drucken
  • Seite empfehlen
  • Warenkorb
  • Fragen zum Auftritt?
  • Tipps zur Schriftgrößenänderung

Beratungsangebote

Beratungsstellen

Service für Journalistinnen und Journalisten

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg

02.07.2010
Dämmung von Rohren senkt Heizkosten
Energieberater der Verbraucherzentrale informieren


Noch lassen die hohen Temperaturen eher an eine Klimaanlage als an die Heizung denken. Aber wer in der nächsten Heizperiode die Kosten im Griff behalten will, sollte jetzt schon Vorbereitungen treffen. Eine häufig noch ungenutzte Möglichkeit ist die sachgerechte Dämmung von Rohrleitungen. "Im Altbau können ungedämmte Leitungen in unbeheizten Räumen bis zu ein Viertel der gesamten Anlagenverluste bewirken", stellt Marlis Hopf, Leiterin des Energiesparprojekts der Verbraucherzentrale Brandenburg, fest. Die Fachingenieure der Verbraucherzentrale empfehlen daher zu prüfen, ob die Warmwasser führenden Rohre im Keller und anderen unbeheizten Räumen ausreichend gedämmt sind. Ist das nicht der Fall, sollte man den Vermieter darauf ansprechen oder beim eigenen Wohneigentum mit einem Heizungsfachbetrieb die erforderlichen Maßnahmen treffen.

Neben einer guten Dämmung der Gebäudeaußenhülle gehört die Installation einer effizienten Heizungstechnik zu den grundlegenden Maßnahmen, um die Betriebskosten zu senken. Für bestehende Gebäude gelten in vielen Fällen energetische Nachrüstverpflichtungen einzelner Anlagenteile. Eigentümer von Gebäuden müssen laut Energieeinsparverordnung dafür sorgen, dass bei heizungstechnischen Anlagen bisher ungedämmte, zugängliche Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen gedämmt werden, die sich in unbeheizten Räumen befinden.

Die Dämmung sollte laut Gesetz mindestens zwei Zentimeter betragen und in etwa dem Rohrdurchmesser entsprechen. Die Dämmstoffschalen, die um die Leitungen gelegt werden, sollten die Wärmeleitfähigkeitsklasse 035 haben und lückenlos und gut verklebt sein. Auch Armaturen, Ventile und dergleichen müssen wie die Leitungen energetisch ertüchtigt werden. Für selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser bestehen Ausnahmeregelungen, sofern sie nicht verkauft werden. Hier geht der Gesetzgeber davon aus, dass die Eigentümer im eigenen Interesse wirtschaftliche Sparmaßnahmen durchführen.

Über technische Einzelheiten und weitere Energiesparmaßnahmen informieren die Energieberater der Verbraucherzentrale Brandenburg nach Voranmeldung in einem persönlichen Gespräch. Ein Termin kann vereinbart werden in den Verbraucherberatungsstellen und telefonisch unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 Ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 Ct/min).


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Brandenburg, Templiner Strasse 21, 14473 Potsdam
Sie finden es im Internet unter: http://www.vzb.de/link755621A.html