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Service für Journalistinnen und Journalisten

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg

05.07.2010
Kostenfalle "Lotto-Abo" am Telefon
Verbraucherzentrale rät zu Widerruf und Rückbuchung

In fast allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale berichten Brandenburger derzeit von Werbeanrufen, bei denen für die Verlängerung eines angeblich bestehenden "Lotto-Abos" geworben wird, um keine Gewinnchancen zu versäumen. Die "zum Abgleich" vorgelesenen Kontodaten wirken auf viele Betroffene glaubwürdig und lassen sie in die "Abo-Falle" tappen. Im Nachhinein sind sie sich keines Vertrages bewusst. Zu recht, meint Verbraucher-schützerin Sabine Fischer-Volk: "Wenn kein Abo-Vertrag besteht, kann auch nicht verlängert werden - Verbraucher sollten auf keinen Fall ihre Kontodaten bestätigen oder preisgeben!"

Dem Szenario folgen monatliche Abbuchungen vom Konto und bei Nichtzahlung Mahnungen von Inkassobüros. Manche Betroffene berichten von monatelangen Abbuchungen von insgesamt mehreren tausend Euro. Laut Juristin Fischer-Volk verstößt dieses Verfahren gleich mehrfach gegen das Gesetz: "Unerlaubte Werbeanrufe für Lotto-Abos sind nicht nur wettbewerbswidrig, sondern nach dem Glücksspielstaatsvertrag ausdrücklich verboten!"

Haben die Firmen unabhängig von der Telefonwerbung nicht einmal eine Erlaubnis des Innenministeriums des Landes Brandenburg zur Vermittlung oder Veranstaltung von öffentlichen Glücksspielen, sind die vermeintlichen Abo-Verträge ohnehin nichtig – allerdings bestehen dann auch keine Rechtsansprüche auf Gewinne und gezahlte Einsätze. Zudem können sich sowohl die anrufenden Firmen als auch teilnehmende Verbraucher strafbar machen.

"Wer schon hereingefallen ist, sollte die untergeschobenen Lotto-Abos sicherheitshalber nachweislich per Einwurf-Einschreiben widerrufen", empfiehlt die Verbraucherschützerin und erläutert: "Unberechtigt abgebuchte Beträge können noch bis zu sechs Wochen ab Rechnungsabschluss zurückgebucht werden, in Einzelfällen auch noch darüber hinaus. Da der unberechtigte Zugriff auf private Konten zudem eine Straftat darstellt, sollte Anzeige bei der örtlichen Polizeibehörde erstattet werden."

Individuellen Rat erhalten Betroffene
  • in den Verbraucherberatungsstellen -
    Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 Ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min) - sowie
  • am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 jeden Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr (1 €/min a. d. dt. Festnetz, mobil abweichend).


    Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


  • Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
    Verbraucherzentrale Brandenburg, Templiner Strasse 21, 14473 Potsdam
    Sie finden es im Internet unter: http://www.vzb.de/link755831A.html