Dem Szenario folgen monatliche Abbuchungen vom Konto und bei Nichtzahlung Mahnungen von Inkassobüros. Manche Betroffene berichten von monatelangen Abbuchungen von insgesamt mehreren tausend Euro. Laut Juristin Fischer-Volk verstößt dieses Verfahren gleich mehrfach gegen das Gesetz: "Unerlaubte Werbeanrufe für Lotto-Abos sind nicht nur wettbewerbswidrig, sondern nach dem Glücksspielstaatsvertrag ausdrücklich verboten!"
Haben die Firmen unabhängig von der Telefonwerbung nicht einmal eine Erlaubnis des Innenministeriums des Landes Brandenburg zur Vermittlung oder Veranstaltung von öffentlichen Glücksspielen, sind die vermeintlichen Abo-Verträge ohnehin nichtig – allerdings bestehen dann auch keine Rechtsansprüche auf Gewinne und gezahlte Einsätze. Zudem können sich sowohl die anrufenden Firmen als auch teilnehmende Verbraucher strafbar machen.
"Wer schon hereingefallen ist, sollte die untergeschobenen Lotto-Abos sicherheitshalber nachweislich per Einwurf-Einschreiben widerrufen", empfiehlt die Verbraucherschützerin und erläutert: "Unberechtigt abgebuchte Beträge können noch bis zu sechs Wochen ab Rechnungsabschluss zurückgebucht werden, in Einzelfällen auch noch darüber hinaus. Da der unberechtigte Zugriff auf private Konten zudem eine Straftat darstellt, sollte Anzeige bei der örtlichen Polizeibehörde erstattet werden."
Individuellen Rat erhalten Betroffene
Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 Ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min) - sowie
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