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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg

09.07.2010
Im Ernstfall hat Patientenwille Vorrang

Verbraucherzentrale gibt Tipps zu Vorsorgedokumenten

Kürzlich hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Machtwort gesprochen: Wer dem Wunsch eines Angehörigen folgt und die lebenserhaltende Behandlung abbricht, macht sich nicht strafbar. Damit entspricht das Strafrecht nun dem Patientenverfügungsgesetz von 2009, das den Patientenwillen bis zum Lebensende zur für Ärzte und Pflegepersonal verbindlichen Vorgabe erklärt.

"Jeder sollte seine Wünsche bezüglich lebenserhaltender Maßnahmen unbedingt bereits in gesunden Tagen durch eine Patientenverfügung festhalten", rät Annett Reinke von der Verbraucherzentrale Brandenburg und ergänzt: "Damit entlastet man Angehörige und Pflegepersonal von äußerst schwierigen Entscheidungen, wenn Unfall oder Krankheit diese erfordern."
Eine schriftlich abgefasste Patientenverfügung ist für den behandelnden Arzt verbindlich. Sie muss aber durch konkrete Formulierungen ausreichend erkennen lassen, was der Patient wirklich will - Äußerungen wie "Ich möchte in Würde sterben" oder "Ich möchte nicht an Schläuchen hängen" reichen daher auch künftig nicht aus. Nur bei genauen Hinweisen können Ärzte und bevollmächtigte Angehörige sicher sein, tatsächlich im Sinne des Patienten zu handeln. Juristin Reinke empfiehlt, die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht zu kombinieren und darin eine Vertrauensperson zu benennen, die im Ernstfall die Dinge in die Hand nimmt. Eine bereits vorliegende Verfügung sollte zur Bekräftigung regelmäßig – etwa alle zwei Jahre – mit aktuellem Datum neu unterschrieben oder mit geänderten Wünschen erneuert werden.

Rat Suchenden gibt die Verbraucherzentrale Brandenburg durch Vorträge und Beratungen in Potsdam, Rathenow, Falkensee, Frankfurt (Oder) und Cottbus einen Überblick über das praktische Herangehen an wichtige Vorsorgedokumente. Da diese Angebote sehr gefragt sind, wird eine Terminvereinbarung empfohlen:
  • in den Verbraucherberatungsstellen oder
  • unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min).


    Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


  • Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
    Verbraucherzentrale Brandenburg, Templiner Strasse 21, 14473 Potsdam
    Sie finden es im Internet unter: http://www.vzb.de/link758841A.html