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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg
12.07.2010
Die Vulkanaschewolke und ihre Folgen
Verbraucherzentrale: Veranstalteransprüche nur bei Kündigung
Derzeit häufen sich Anfragen von Pauschalreisenden bei der Verbraucher-zentrale, die von den Flugstörungen durch die Vulkanaschewolke betroffen waren. Die Reiseveranstalter fordern von ihnen unter der Überschrift "Vulkan-ausbruch auf Island - Weiterbelastung der entstandenen Mehrkosten Ihrer Reise" mehrere hundert Euro für zusätzliche Übernachtungs- und Verpflegungskosten vor Ort sowie die Hälfte der Mehrkosten für die Rückreise. Unbesehen sollte man jedoch nicht zahlen, rät Juristin Sabine Fischer-Volk: "Hat es der Reiseveranstalter versäumt, noch während des Urlaubs den Reisevertrag wegen höherer Gewalt zu kündigen, trägt nicht etwa der Reisende allein diese Mehrkosten!" Scheinbar wollen einige Reiseveranstalter ihre höheren Kosten nachträglich auf die Urlauber abwälzen. Dabei sieht das Gesetz eindeutig vor, dass nur bei einer Kündigung des Vertrages wegen höherer Gewalt die Reisenden die Mehrkosten wie zusätzliche Hotelkosten komplett allein und höhere Ausgaben für die Rückbeförderung zum Beispiel mit Bahn, Bus oder teurerem Linienflug je zur Hälfte mit dem Veranstalter tragen müssen. "Verbraucher sollten solche Nachforderungen mit Hinweis auf das Gesetz zurückweisen", rät die Verbraucherschützerin.
Doch nicht nur Pauschalreisende litten unter den Flugstörungen, sondern auch zahlreiche Verbraucher, die nur Flüge gebucht hatten. Deren Erfahrungen mit der Regulierung von Ansprüchen bei Verspätung, Annullierung und Überbuchung interessieren die Verbraucherzentralen in ihrer bundesweiten Online-Umfrage unter www.vzb.de/fluggastbefragung. "Unternehmen sollten fair mit ihren Kunden umgehen", appelliert Fischer-Volk, "denn nicht nur Reiseveranstalter und Airlines sind bei solchen unerwarteten Ereignissen von zusätzlichen Kosten betroffen, sondern auch tausende Verbraucher, die sich ihre Rückreise auf eigene Kosten selbst organisieren mussten und immer noch auf Erstattung hoffen."
Individuellen Rat erhalten Betroffene
in den Verbraucherberatungsstellen -
Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 Ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min) - sowie
am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 jeden Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr (1 €/min a. d. dt. Festnetz, mobil abweichend).
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

