Die Internet-Supermärkte bieten übliche Lebensmittel meist mit Foto, Kurzbeschreibung und Preisangabe an. Allerdings fehlt es an gesetzlichen Vorschriften zur Kennzeichnung von Lebensmitteln auf der Internetseite; nicht einmal Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum und Allergie auslösende Zutaten müssen angegeben werden. Das wäre laut Verbraucherzentrale zum Schutz vor Gesundheitsgefahren aber dringend geboten. "Ein Lebensmittel ohne Kenntnis gesundheitlicher Risiken angeboten zu bekommen ist unzumutbar, zumal der Kauf nicht widerrufen werden kann", meint Franke.
Inzwischen arbeitet die EU-Kommission an umfangreichen Informationspflichten für Internet-Händler, die 2013 in Kraft treten sollen. Die Lebensmittelexpertin appelliert an die Händler, im Interesse ihrer Kunden bereits jetzt umgehend die kompletten Verpackungsinformationen ins Netz zu stellen. Verbraucher sollten nur die Lebensmittel online bestellen, die sie kennen.
Individuellen Rat zu gesunder Ernährung und Lebensmitteln erhalten interessierte Verbraucher
Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 Ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 Ct/min) - sowie
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
