Am vergangenen Wochenende warteten Passagiere der Airline easyJet
am Flughafen Berlin-Schönefeld vergeblich auf den Start ihres Fliegers: Bei "Europas führendem Günstigflieger" waren gleich mehrere Flüge ausgefallen. "Wenn die Ausfälle von der Fluggesellschaft zu vertreten sind und kein gleichwertiger Ersatz organisiert wurde, können betroffene Verbraucher neben der Erstattung des Flugpreises je nach Strecke eine Ausgleichszahlung
zwischen 250 und 600 Euro verlangen", erläutert Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg.
Um seine Rechte als Fluggast zu kennen oder jederzeit nachlesen zu können, sollte das Faltblatt "Als Fluggast haben Sie Rechte" der
Verbraucherzentralen im Reisegepäck nicht fehlen, das in jeder
Beratungsstelle und online unter www.vzb.de zu haben ist. Von Flugstörungen betroffene Verbraucher können unter www.vzb.de/fluggastbefragung ihre Erfahrungen mit Reaktionen der Airlines auf Mängelansprüche zu einer bundesweiten Erhebung beisteuern.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
