Der Absender des Briefes "DIGITALE SICHERHEIT"/Claas Schaefer aus Bremerhaven behauptet, vom Computer sei urheberrechtlich geschütztes Material aufgerufen beziehungsweise herunter geladen worden. Angeblich um strafrechtliche Schritte und eine polizeiliche Hausdurchsuchung sowie Kosten zwischen 12.000 bis 17.000 Euro zu vermeiden, wird zur außergerichtlichen Einigung durch Zahlung von 150 Euro auf ein angegebenes Konto bei der Deutschen Bank Bremerhaven aufgefordert. Die primitive Einschüchterung gipfelt in der Formulierung: "Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen aus Gründen der Ermittlungssicherheit vorab keine detaillierten Informationen über unseren Mandanten und die Urheberrechtsverletzung geben können."
Für den Juristen Baumgarten ist jedoch klar erkennbar, dass eine Urheberrechtsverletzung lediglich vorgeschoben wird. Weder wird hier ein Urheberrechtsinhaber benannt noch ein urheberrechtlich geschütztes Werk. Auch fehlt der bei einer korrekten Abmahnung geltend gemachte Anspruch auf Unterlassung völlig. Da das Vorgehen möglicherweise sogar Straftatbestände erfülle, rät der Verbraucherschützer zur Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft.
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