Kürzlich verunsicherte der Gasversorger EWE viele seiner Kunden mit einer fehlerhaften Auslegung eines BGH-Urteils vom 14.07.2010, wonach ihre Preisanpassung angeblich berechtigt gewesen sei. Die Verbraucherzentrale Brandenburg mahnte dieses Vorgehen unverzüglich ab. Daraufhin erklärte das Unternehmen mit Schreiben vom 28.07.2010, dass es die fehlverstandene Interpretation bedaure und weder die folgende noch sinngemäße Formulierungen weiter verwenden werde.
"(…) erinnern Sie sich noch an die Diskussion um unsere Erdgaspreisanpassungen, insbesondere in den Jahren 2004-2007? Der Bundesgerichtshof (BGH) als oberstes deutsches Zivilgericht hat hierzu am 14.07.2010 eine wichtige Entscheidung für unsere Erdgaskunden getroffen: EWE war berechtigt, die Erdgaspreise anzupassen. Insoweit haben Sie und wir nun Rechtssicherheit (…)"
Bei jeder Zuwiderhandlung verpflichtet sich die EWE zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe, deren Höhe im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfen ist.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg unterstützt seit 2005 Klagen von 187 Verbrauchern gegen die EWE vor dem Landgericht Frankfurt (Oder), aber auch Widersprüche gegen nicht nachvollziehbare Preiserhöhungen. Als der Gasversorger nun in seinem Schreiben den Urteilstenor des BGH unrichtig wiedergab, um seine Kunden von der Durchsetzung ihrer Rechte abzubringen, mussten die Verbraucherschützer dagegen vorgehen – mit Erfolg.
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