Von einer direkten Reise nach Moskau ist aufgrund der teils erheblichen Rauchentwicklung derzeit abzuraten. Der allgemeinen Presse ist zu entnehmen, dass die auftretenden Wald- und Torfbrände einen dichten trockenen Rauchnebel verursachen, der auch Moskau eingenommen hat. Der Erholungszweck eines Urlaubs in der Hauptstadt der russischen Förderation scheint momentan nicht mehr gegeben zu sein. Das Auswärtige Amt hatte am Wochenende die Sicherheitshinweise aktualisiert und rät derzeit "von nicht unbedingt erforderlichen Reisen in die, von den Waldbränden betroffenen Regionen, ab. Insbesondere Reisende mit Atemwegserkrankungen (Asthma, Bronchitis etc.) sowie Kinder sollten die betroffenen Regionen meiden."
Auch eine direkte Nachfrage bei der deutschen Botschaft in Moskau bestätigte teils dichten Rauchnebel, der zu Hustenreizungen führen könne. Dies dürfte derzeit ein hinreichender Grund sein, um kurzfristig von einer Reise in die betroffenen Regionen aufgrund höherer Gewalt Abstand zu nehmen, so Jan Wilschke von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Selbst Urlaubern vor Ort, welche einer solchen konkreten Gefährdung schon ausgesetzt sind, steht ein solches Recht zu.
Zumindest bestätigte das AG Hamburg in einem Urteil (Az: 22b C 112/98) einen solchen Kündigungsgrund, als im September 1997 im malaysischen Teil von Borneo aufgetretene, durch Waldbrände in Indonesien verursachte gesundheitsgefährdende Luftverschmutzung auftraten. Vor einer außerordentlichen Kündigung sollte man sich jedoch unbedingt mit dem Reiseveranstalter in Verbindung setzen, um die konkrete Situation zu ermitteln und anderweitige Lösungs-möglichkeiten zu finden. Oft zeigen sich diese kulant und bieten akzeptable Alternativen an. Die Angaben und Informationen zum Reisegebiet z. B. die des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) sollten gleichzeitig sorgsam dokumentiert werden, um später einen hinreichenden Nachweis erbringen zu können. Die Situation könne sich zudem auch schnell ändern und Reisen wieder ermöglichen. Unentbehrlich ist es daher vor Reiseantritt oder Kündigung auf den Seiten des Auswärtigen Amtes die Sicherheitshinweise zu verfolgen oder Kontakte vor Ort (z.B. gebuchte Hotels) zu befragen. Weiterhin sollten Adressen unter den Reisenden ausgetauscht werden, sofern man schon am Urlaubsort eingetroffen ist.
Der Reiseveranstalter ist zudem verpflichtet, vor Reiseantritt über die Waldbrandsituation umfassend aufzuklären. Unterlässt er dies oder wird die Situation beschönigt, so kann der Reisende zusätzlich wegen erheblichen Mangels kündigen und sogar Schadensersatz verlangen. Der Reisepreis könne hier bis zur vorzeitigen Rückreise um bis zu 50 % gemindert werden. Da sich die Begleitumstände schnell ändern und oft die konkrete Einzelsituation maßgeblich ist, wird weiterhin zu fachmännischer Hilfe geraten.
Individuellen Rat erhalten Betroffene
in den Verbraucherberatungsstellen -
Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 Ct/min a. d. Festnetz d. dt. Festnetz, mobil maximal 42 Ct/min) - sowie
am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 jeden Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr (1 €/min a. d. dt. Festnetz; mobil abweichend ).
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