Die Hochwasserkatastrophe hat nun auch das Land Brandenburg erreicht. Betroffene haben mit den Folgen zu kämpfen. Weder in der Wohngebäude- noch in der Hausratversicherung sind Schäden durch Regenwasser oder über die Ufer tretende Flüsse abgesichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich in diesen Policen nur auf Schäden durch austretendes Leitungswasser.
Die meisten Schäden in Häusern entstehen jedoch durch Rückstauungen in der Kanalisation. Rückstauschäden sind in der Grunddeckung der Versicherung regelmäßig nicht enthalten, sondern müssen zusätzlich abgesichert werden.
Für die Folgen von Überschwemmungen durch Regen kommt dagegen eine so genannte Elementarschaden-Versicherung auf. "Diese ist jedoch für viele hochwassergefährdete Orte nicht erhältlich", bemängelt Erk Schaarschmidt von der Verbraucherzentrale Brandenburg und fordert deshalb eine Pflichtversicherung.
In einigen Versicherungen, die noch zu DDR-Zeiten abgeschlossen wurden, dürfte der Versicherungsschutz gegen Überschwemmungen jedoch noch enthalten sein. "Betroffene sollten deshalb ihre Verträge prüfen", rät Schaarschmidt.
Hochwasserschäden am Auto reguliert die Teilkaskoversicherung.
Die Schadensmeldung an den Versicherer muss unverzüglich erfolgen. Soweit zumutbar, sollten beschädigte Sachen aufbewahrt werden bis die Regulierung erfolgte. Auch Fotos helfen zur Dokumentation.
Individuellen Rat erhalten Betroffene
in den Verbraucherberatungsstellen -
Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 Ct/min a. d. Festnetz d. dt. Festnetz, mobil maximal 42 Ct/min) - sowie
am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 jeden Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr (1 €/min a. d. dt. Festnetz; mobil abweichend ).
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