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Patientenverfügung


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Wahltarife Alternative Arzneimittel

Angebote der Krankenkassen

Wahltarife mit Beitragsrückzahlung

Angebote der Krankenkassen

Wahltarife für besondere Versorgungsformen

ArztpraxisAlle gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, ihren Mitgliedern versorgungsorientierte Wahltarife anzubieten. Sie sollen die Behandlungs- und Versorgungsqualität der Versicherten gezielt verbessern. Patienten müssen für diese Angebote nicht mehr zahlen oder im Krankheitsfall ein höheres finanzielles Risiko eingehen. Zu diesen Tarifen zählen unter anderem:
  • Das Hausarztmodell: Bei diesem Tarif verpflichten sich Versicherte – in der Regel für ein Jahr – im Krankheitsfall immer zuerst den gewählten Hausarzt aufzusuchen. Dieser soll die Rolle eines Lotsen übernehmen, der seine Patienten bei Bedarf an einen Facharzt überweist und dabei die gesamte Behandlung stets im Blick behält. Als Bonus kommen Prämienzahlungen oder Zuzahlungsbefreiungen in Betracht, einige Kassen erlassen zum Beispiel die Praxisgebühr. Die freie Arztwahl wird jedoch insofern eingeschränkt, als ein Facharztbesuch in der Regel nur durch eine Überweisung des Hausarztes möglich ist.
  • Strukturierte Behandlungsprogramme: Dies sind spezielle Behandlungsprogramme für Menschen mit chronischen Erkrankungen, wie zum Beispiel Diabetes oder Asthma. Krankenkassen und Ärzte weisen in der Regel auf diese Angebote hin. Patienten können sich bei den an den Angeboten teilnehmenden Arztpraxen in die so genannten Disease-Management-Programme (DMP) einschreiben. Diese bieten eine speziell koordinierte Versorgung mit anderen Leistungserbringern. Alle teilnehmenden Mediziner müssen sich zusätzlich weiterbilden und ihre Patienten nach festgelegten Standards behandeln. Für Versicherte ist die Teilnahme an diesen Programmen u. a. mit regelmäßigen Kontrolluntersuchungen und Schulungen, zum Beispiel einer Ernährungsberatung bei Diabetikern, verbunden. Als finanziellen Anreiz gibt es für die Versicherten bei vielen Kassen eine Prämie oder einen anderen Bonus, wie zum Beispiel den Erlass der Praxisgebühr.
  • Tarife für Integrierte Versorgung: Bei der so genannten integrierten Versorgung handelt es sich um von den Krankenkassen geförderte Kooperationen zwischen verschiedenen Leistungsanbietern im Gesundheitswesen. Die abgestimmte Zusammenarbeit – beispielsweise zwischen Hausärzten und Krankenhäusern – soll zu einer höheren Versorgungsqualität und gleichzeitig zu einer besseren Verzahnung der unterschiedlichen medizinischen Versorger führen. Diese Tarife können gerade für bereits erkrankte Menschen eine qualitativ höherwertige Versorgung mit sich bringen. Sie werden jedoch momentan noch nicht in allen Regionen Deutschlands bzw. von allen Krankenkassen angeboten. Außerdem können sie sich von Kasse zu Kasse deutlich unterscheiden. Teilweise sind die Angebote auch auf einen bestimmten Personenkreis, zum Beispiel Diabetes-Patienten, begrenzt.

Tipp: Gerade für chronisch Kranke ist es wichtig, vor der Wahl eines solchen Angebots, die Details – etwa welche Facharztgruppen daran beteiligt sind – zu vergleichen.

Tipp: Die Krankenkassen müssen ihre Versicherten vor einer Entscheidung über die Teilnahme an besonderen Versorgungsformen in Wahltarifen umfassend über die enthaltenen Leistungen und die beteiligten Leistungserbringer informieren.

Wichtig: Bei den meisten Modellen darf man den Arzt oder sonstige Leistungserbringer nicht frei wählen. Patienten sollten aus diesem Grund vor der Entscheidung für einen derartigen Wahltarif unter anderem prüfen, ob der behandelnden(Haus)Arzt am Programm der Kasse teilnimmt.

Grundsätzlich gilt: Die Teilnahme ist freiwillig – auch für chronisch Kranke! Viele Kassen sehen in ihrer Satzung allerdings eine Bindungsfrist von einem Jahr vor.

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Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Brandenburg e.V., Templiner Straße 21, 14473 Potsdam
Sie finden es im Internet unter: http://www.vzb.de/link772261A.html