Immer wieder beschweren sich Brandenburger in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Brandenburg über Rechnungen für angebliche Internetabos, die sie nicht abgeschlossen hätten. Wiederholt wird der Onlineauftritt " www.routenplaner-service.de/ genannt."
Grundsätzlich gilt: "Verbraucher müssen nur für Leistungen zahlen, die sie wirksam vereinbart haben", stellt Verbraucherschützer Norbert Richter dazu fest und erläutert: "Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn vor einer Nutzeranmeldung im Internet klar und deutlich auf entstehende Kosten hingewiesen wird und die gesetzlichen Vorschriften für den Fernabsatz erfüllt wurden."
Da diese Vorschriften sehr vielfältig sind und differenziert bewertet werden müssen, empfiehlt es sich im Zweifel, vor Zahlung den Rat der Verbraucherzentrale oder eines Rechtsanwaltes einzuholen.
Wer die Auffassung vertritt, die zugesandte Rechnung ist unbegründet, sollte gegen diese Forderung grundsätzlich einmal nachweisbar schriftlich Widerspruch einlegen. Das ist auch dann empfehlenswert, wenn der Betroffene sich 100-prozentig sicher ist, keinen Vertrag geschlossen zu haben. Dann ist das Unternehmen in der Pflicht, einen exakten Vertragsschluss nachzuweisen.
Übrigens stellt auch eine Zahlung der Rate für das erste Jahr, der in der Regel für zwei Jahre geschlossenen Verträge, nicht automatisch ein Anerkenntnis der Forderung dar, wie es in den Mahnschreiben gern behauptet wird. Bei dieser Sachlage sollte in jedem Fall rechtlicher Rat gesucht werden.
Individuellen Rat erhalten Betroffene
in den Verbraucherberatungsstellen -
Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 Ct/min a. d. Festnetz d. dt. Festnetz, mobil maximal 42 Ct/min) - sowie
am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 jeden Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr (1 €/min a. d. dt. Festnetz; mobil abweichend ).
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