Direkt zum Inhalt
  • Seite drucken
  • Seite empfehlen
  • Warenkorb
  • Fragen zum Auftritt?
  • Tipps zur Schriftgrößenänderung

Beratungsangebote

Beratungsstellen

Service für Journalistinnen und Journalisten

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg

02.09.2010
Bei Anruf Lockvogel Reisegewinn
Bestätigung nach unlauterer Telefonwerbung nötig

Derzeit belästigt eine Frankfurter Reisemarkt GmbH mit unerwünschten Werbeanrufen die Brandenburger. Es wird ein Reisegewinn versprochen, dem eine schriftliche Reisebestätigung mit einer Zahlungsaufforderung folgt. Dazu Juristin Sabine Fischer-Volk: "Der als Reisebestätigung untergeschobene Vertrag ist eigentlich nur ein unverbindliches Angebot! Denn erst wer das Geld überweist und die Flüge bucht, hat einen Reisevertrag geschlossen, der nicht widerrufbar ist."
Vertragsabschlüsse nach unzulässiger Telefonwerbung sind eine bundesweite Plage, weshalb die Verbraucherverbände seit langem eine gesetzliche Regelung zum Schutz der überrumpelten Verbraucher fordern! So erhielt Frau H. aus Potsdam Anfang August 2010 einen unerwünschten Werbeanruf der Frankfurter Reisemarkt GmbH aus Frankfurt am Main. Man teilte ihr mit, dass sie eine Reise in die Türkei gewonnen habe. Wenig später erhielt Frau H. ein als Reisebestätigung getarntes, jedoch in Wirklichkeit unverbindliches Reiseangebot mit der Aufforderung, einen Betrag in Höhe von 99 Euro auf das Geschäftskonto der Firma zu überweisen sowie die konkrete Reisezeit und Flüge zu buchen. Dazu Verbraucherschützerin Fischer-Volk: " Leider gibt es kein Widerrufsrecht für per Fernkommunikation (Internet, Telefon, Fax, Brief) geschlossene Reiseverträge. Vermutlich hat das Reisebüro die Reisebestätigungs-Falle deshalb gestellt, um einen Reisevertrag "unterzuschieben"!"
Das Vorgehen der Firma zeigt, dass für nach unlauterer Telefonwerbung geschlossene und nicht widerrufbare Reiseverträge wie Pauschalreisen und Flüge die bundesweit von den Verbraucherverbänden geforderte gesetzliche Regelung ganz besonders dringend notwendig ist, wonach solche Vertragsabschlüsse erst wirksam sind, wenn Verbraucher diese in Textform bestätigen!
Ein Reisesicherungsschein, der nach den gesetzlichen Bestimmungen zum Reiseinsolvenzschutz vor der Entgegennahme von Zahlungen sowohl vom Reiseveranstalter als auch vom vermittelnden Reisebüro auszuhändigen ist, wurde auch nicht übergeben. Dieser muss ausweisen, welcher Versicherer oder welche Bank im Insolvenzfall des Reiseveranstalters den Reisepreis erstattet und eine Rückbeförderung aus dem Urlaub absichert. Ein Testanruf in Frankfurt ergab nun, dass die Firma lediglich als Reisevermittler fungiert und nach Mitteilung von gewünschter Reisezeit und Abflughafen durch die Geworbenen angeblich sämtliche Reisen über Reiseveranstalter vermittelt. Wer diese Veranstalter sind, bleibt jedoch im Dunkeln. "Auf so dubiose Angebote sollten sich Verbraucher erst gar nicht einlassen und besser bei unter www.tip.de registrierten, insolvenzversicherten Veranstaltern mit transparenten Reiseangeboten buchen", warnt Fischer-Volk.
Individuellen Rat erhalten Betroffene
 in den Verbraucherberatungsstellen -
Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 Ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min) - sowie
 am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 jeden Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr (1 €/min a. d. dt. Festnetz, mobil abweichend).


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Brandenburg, Templiner Strasse 21, 14473 Potsdam
Sie finden es im Internet unter: http://www.vzb.de/link782371A.html