Hier äußerte beispielsweise Herr F. aus Strausberg seinen Unmut: Sein innerdeutscher Flug verspätete sich "aus technischen Gründen" um mehr als vier Stunden. Weder wurden Erfrischungen angeboten noch kostenlose Kommunikationsmöglichkeiten. Zu allem Überfluss ließ sich die Airline dann mit der Bearbeitung seiner Beschwerde über einen Monat Zeit, um ihm schließlich lapidar mitzuteilen, dass er keine Ansprüche habe – und das, obwohl technische Gründe laut aktueller Rechtsprechung die Airline nicht entlasten.
Reiserechtsexpertin Fischer-Volk präzisiert: "Nach aktuellen Urteilen des Europäischen Gerichtshofes begründet eine gleichzeitige Verspätung von Abflug und Ankunft um mehr als drei Stunden bei einer Flugstrecke unter 1.500 Kilometern wie bei Herrn F. eine Entschädigungsleistung von 250 Euro pro Person." Neben dieser Ausgleichszahlung hat er Anspruch auf Betreuungsleistungen wie Erfrischungen und eine kostenlose Kommunikationsmöglichkeit. Ab der fünften Verspätungsstunde kann der Fluggast sogar zwischen einer Erstattung des Flugpreises oder einer anderweitigen Beförderung wählen.
Doch oftmals kennen Flugreisende ihre Rechte nicht ausreichend, die zudem schwer durchzusetzen sind. Deshalb wollen die Verbraucherzentralen mit ihrer bundesweiten Umfrage feststellen, welche Probleme Reisende besonders bewegen und wie Fluggesellschaften die europäischen Rechte auf Betreuung, Unterstützung und Ausgleichzahlungen umsetzen. Ein in allen Beratungsstellen und online erhältliches Faltblatt informiert im Überblick über die wichtigsten Ansprüche Reisender bei Flugstörungen. Die Umfrageergebnisse präsentieren die Verbraucherzentralen im November.
Individuellen Rat erhalten Betroffene
Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 Ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 Ct/min) - sowie
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