Da die Sparkasse nach einer Abmahnung nicht auf die Klausel verzichten wollte, reichte die Verbraucherzentrale Brandenburg nun Klage beim Landgericht Potsdam ein. Bislang bietet die Mittelbrandenburgische Sparkasse laut ihrem Preis- und Leistungsverzeichnis (Stand 30.06.2010) zur Übertragung des Vermögens verstorbener Sparkassenkunden an die Erben zwei Möglichkeiten an:
- Zum einen kann gegen Vorlage eines Erbscheines oder anderer Erbnachweise das Erbe kostenfrei an den Erben übertragen werden.
- Die Sparkasse kann aber auch nach eigenem Ermessen auf eine Legitimationsprüfung des Erben verzichten (gegebenenfalls unter "Hereinnahme von Haftungserklärungen") und berechnet unabhängig vom Aufwand pauschal für die Abwicklung des Nachlasskontos ein Prozent des Nachlasswertes, maximal 250 Euro.
Mit ihrer Klage wollen die Verbraucherschützer erreichen, dass der Sparkasse die Verwendung der 2. Klausel gerichtlich untersagt wird.
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