Hinterhältig ist, dass als Absender der Mails eine tatsächlich existierende Rechtsanwaltskanzlei aus Hamburg genannt wird. In staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten will man dokumentierte Downloads und Uploads von Musikstücken gefunden haben. Angeblich um einer strafrechtlichen Verfolgung zu entgehen, sollen die Adressaten 100 Euro per Ukash oder Paysafecard an eine angegebene E-Mail-Adresse senden.
Aus dem Inhalt der Mail geht jedoch ganz klar hervor, dass dieses Schreiben nicht von einer Anwaltskanzlei kommen kann, meint Baumgarten, denn der bei einer korrekten Abmahnung geltend gemachte Anspruch auf Unterlassung fehle völlig. Da das Vorgehen Straftatbestände erfülle, rät der Verbraucherschützer zur Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft.
Individuellen Rat erhalten Betroffene
Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 Ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 Ct/min) - sowie
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