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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg

02.11.2010
Flug verpasst durch Zugverspätung?
Verbraucherzentrale: BGH urteilt zugunsten Reisender

Viele Pauschalreisende nutzen das "Zug-zum-Flug-Ticket" (Rail & Fly-Ticket), um per Bahn zum Flieger zu kommen. Doch das kann seine Tücken haben, berichten Betroffene der Verbraucherzentrale Brandenburg: Wird der Flieger wegen einer Zugverspätung oder eines Ausfalls nicht mehr erreicht, schieben sich Veranstalter und Bahn gern gegenseitig die Verantwortung zu. Endlich bekräftigt nun der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 28.10.2010 (AZ: Xa 46/10) die Rechtsprechung des LG Frankfurt a. M. (unter anderem am 4.3.2010; AZ: 2-24 S 211/09): Stellt der Veranstalter im Reiseangebot den Bahntransfer als eigene Leistung dar, so die Gerichte, muss er auch für Mängelansprüche infolge einer Zugverspätung einstehen. Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale ermutigt Betroffene daher: "Reisende sollten sich nicht abwimmeln lassen, sofern sie die Zugverbindung zeitlich so gebucht haben, dass sie ohne die eingetretene Verspätung rechtzeitig zur Abfertigung am Flughafen erschienen wären."

Die Juristin begrüßt die Rechtsklarheit, die das höchstrichterliche Urteil schafft. Denn bisher entschieden die Gerichte recht uneinheitlich. So hatten einige Amtsgerichte geurteilt (unter anderem AG Duisburg am 18.3.2010; AZ: 35 C 5102/09), dass dem Reiseveranstalter eine Zugverspätung nicht zuzurechnen sei. Nach deren Ansicht habe der Reisende keine Ansprüche, wenn ihm wegen verspäteter Ankunft am Check-in-Schalter die Mitnahme im Flieger verweigert werde.

Wer den Flieger und die Zubringer-Zugfahrt selbst gebucht hat, kann sich im noch druckfrischen Faltblatt der Verbraucherzentralen "Mit dem Zug unterwegs …" über die Ansprüche Reisender bei Zugverspätungen informieren, das in allen Verbraucherberatungsstellen und online unter www.vzb.de/Downloads erhältlich ist. Bei Streitigkeiten hilft die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr in Berlin weiter: www.soep-online.de.

Individuellen Rat erhalten Betroffene
  • in den Verbraucherberatungsstellen -
    Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 Ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 Ct/min) - sowie
  • am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 jeden Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr (1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend).


    Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


  • Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
    Verbraucherzentrale Brandenburg, Templiner Strasse 21, 14473 Potsdam
    Sie finden es im Internet unter: http://www.vzb.de/link803701A.html