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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg

04.11.2010
In Deutschland für "Verkehrssünden" in Polen zahlen
Verbraucherinformationszentrum erläutert Vorschriften

"Ab sofort werden alle in Polen verhängten Geldstrafen und Geldbußen ab einem Wert von 70 Euro auch in Deutschland anerkannt und können vollstreckt werden", informiert Dr. Katarzyna Guzenda, stellvertretende Leiterin des Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrums. "Wer auf polnischen Straßen rechtswidrig ‚auf die Tube drückt’, kann also auch zuhause noch zur Kasse gebeten werden." Ermöglicht wird das durch einen Rahmenbeschluss der EU aus dem Jahre 2005 über die gegenseitige Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen, der mit Wirkung vom 28.10.2010 in deutsches Recht umgesetzt wurde. Für die Vollstreckung ausländischer Bußgelder ist in Deutschland das Bundesamt für Justiz zuständig.

Wie viel für einen Verkehrsverstoß gezahlt werden muss, ergibt sich aus dem polnischen Bußgeldkatalog. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung bis zu 20 Kilometern pro Stunde wird einen Kraftfahrer in Polen beispielsweise bis zu 100 PLN kosten. Bei höheren Geschwindigkeitsüberschreitungen kann ein Bußgeld zwischen 100 und 500 PLN erhoben werden. Fährt man nachts ohne Licht, sind bis zu 400 PLN fällig, das Rückwärts fahren auf der Autobahn oder der Schnellstraße kostet ebenso wie das Überholen an Kreuzungen 300 PLN. Ebenfalls 300 PLN werden fällig, wer an Eisenbahn- oder Straßenbahnübergängen oder direkt vor ihnen überholt oder wer bei einem Bahnübergang oder einer Kreuzung mit einem Abstand von weniger als zehn Metern hält.

Mehr Informationen zu diesen und anderen Verbraucherthemen können Interessierte im Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrum in Frankfurt (Oder), Karl-Marx-Str. 7, oder telefonisch unter 0335-500 80 650 erhalten.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Brandenburg, Templiner Strasse 21, 14473 Potsdam
Sie finden es im Internet unter: http://www.vzb.de/link804441A.html