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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg
05.11.2010
Grundpreise bei Lebensmitteln im Handel kaum vergleichbar
Verbraucherzentralen fordern klare Gesetze und konsequente Kontrolle
Eine stichprobenartige bundesweite Erhebung der Verbraucherzentralen hat Gesetzesverstöße des Lebensmitteleinzelhandels bei der Angabe von Grundpreisen bei mehr als der Hälfte der geprüften Produkte ergeben. Seitdem 2009 die Verpackungsgrößen freigegeben wurden, kann der Preis von Lebensmitteln nur noch über den Grundpreis zum Beispiel pro Liter oder pro Kilogramm verglichen werden. "Wenn der Handel seinen Kunden so massiv elementare Produktinformationen verweigert, muss die Grundpreisangabe klarer gesetzlich vorgegeben und konsequent kontrolliert werden", fordert Annett Reinke von der federführenden Verbraucherzentrale Brandenburg. Der gegenwärtige Zustand hindere Verbraucher an einem unkomplizierten Preisvergleich.
In den vergangenen Monaten hatten die Verbraucherzentralen in 93 Geschäften des Lebensmitteleinzelhandels bundesweit die Grundpreisauszeichnung von insgesamt 3.225 Lebensmitteln überprüft, darunter Milcherzeugnisse, Kondensmilch, Puddingpulver, Konserven und Tütensuppen. Die Ergebnisse decken massive Gesetzesverstöße auf:
Mehr als die Hälfte der erfassten Preisschilder war fehlerhaft.
Bei 1.091 Produkten wurde eine falsche Bezugsgröße verwendet.
Bei 288 Produkten war der Grundpreis falsch berechnet.
Der Aufdruck auf vergleichbare Produkte erfolgt an unterschiedlichen Stellen des Etiketts und in verschiedenen Schriftgrößen.
Zwei Discounter verwenden sogar Preisspannen statt eindeutig zuzuordnender Grundpreise.
Seit der Freigabe der Verpackungsgrößen für Lebensmittel im April 2009 ist der Grundpreis die Schlüsselinformation für den Preisvergleich gleichartiger Produkte. Der aktuelle Marktcheck verdeutlicht, dass die unterschiedliche Gestaltung der Grundpreisangabe im Lebensmitteleinzelhandel eine transparente Preisinformation eher behindert als unterstützt. Deshalb fordern die Verbraucherzentralen mit ihrem Bundesverband klare gesetzli-che Vorgaben für die Schriftgröße, Anordnung, Bezugsgrößen und Maßeinheiten der Grundpreisangaben vom Bund und eine konsequente Überwachung im Lebensmitteleinzelhandel durch die Länder. Fehlende oder falsch berechnete Grundpreise sind auch in einem eklatanten Mangel der Marktüberwachung begründet.
Details zum Marktcheck sind im Internet zu finden unter www.vzb.de. Individuellen Rat zu gesunder Ernährung und Lebensmitteln erhalten interessierte Verbraucher
in ausgewählten Beratungsstellen, Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 ct/min a. d. deutschen Festnetz, mobil max. 42 ct/min) - sowie
am Beratungstelefon unter 01805 / 79 13 52 jeden Mo, Mi, Do von 10 bis 16 Uhr (14 ct/min a. d. deutschen Festnetz, mobil max. 42 ct/min).
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


| Titel | Dok.-Typ | Größe |
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| Bericht zu Grundpreisangaben | PDF | 2.23 MB |