Schätzen auch Sie das Flugzeug als schnelles Verkehrsmittel? Dann kennen Sie sicher auch die Kehrseite – den Ärger, wenn eine Maschine sich um Stunden verspätet und die Airline nicht einmal richtig informiert.
Mit einer bundesweiten Online-Umfrage stellten die Verbraucherzentralen nun in einer vom Bundesverbraucherschutzministerium geförderten Gemeinschaftsaktion genauer fest, wie die Fluggesellschaften in Deutschland bei Flugstörungen mit den Rechten der Reisenden umgehen. Zum Abheben eignen sich die Ergebnisse nicht; wir präsentieren sie Ihnen mit unseren Schlussfolgerungen für eine konsequente Umsetzung der EU-weiten Fluggastrechte bodenständig, aber unter Flugzeugtragflächen in der
Pressekonferenz der Verbraucherzentralen
"Fluggastrechte in Deutschland konsequent umsetzen!"
am Montag, dem 15.11.2010, von 10 bis 11 Uhr
(Fototermin: 10.45 Uhr)in der Luftfahrtausstellung des Technik-Museums in Berlin, Trebbiner Straße 9.
Dazu und zu Interviews mit betroffenen Verbrauchern laden wir Sie herzlich ein. Bitte erleichtern Sie uns die Vorbereitung durch Ihre Teilnahmeanmeldung mit dem beigefügten Formular bis zum 11.11. – wir freuen uns auf Sie!
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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