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Beratungsstellen

Service für Journalistinnen und Journalisten

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg

11.11.2010
Fitnessstudio missachtet Kündigung
Verbraucherzentrale mahnte unzulässige Klauseln ab

Gerade jetzt suchen wieder viele Verbraucher regelmäßig ein Fitnessstudio auf, um sich durch Bewegung zu entspannen und gesund zu bleiben. Für Frau K. aus Schwedt/Oder war der Spaß jedoch vorbei, als sie durch gesundheitliche Probleme dauerhaft sportuntauglich wurde – erst recht, als ihr Studio trotz Vorlage eines ärztlichen Attests eine Vertragsauflösung verweigerte. Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg schätzt das als unzulässig ein: "Wenn ein wichtiger Grund wie eine ärztlich bescheinigte Sportuntauglichkeit auf Dauer vorliegt, muss das Fitnessstudio eine außerordentliche Kündigung mit sofortiger Wirkung akzeptieren." Es dürfe auch nicht verlangen, so die Juristin, dass der behandelnde Arzt über das Attest hinaus von der ärztlichen Schweigepflicht entbunden wird oder sich die Verträge um eine mehrmonatige Ruhezeit verlängern sollen. Um auch andere Kunden vor solchen Geschäftspraktiken zu schützen, mahnten die Verbraucherschützer das Studio wegen insgesamt elf unzulässiger Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab und erreichten, dass es künftig auf diese rechtswidrige Vorgehensweisen verzichten will. "Sollten uns dennoch Verstöße gemeldet werden, droht eine empfindliche Vertragsstrafe", so Fischer-Volk.

Wichtige Gründe für eine fristlose Kündigung können neben dauerhafter Sportuntauglichkeit auch eine Schwangerschaft, die Einberufung zum Wehrdienst oder wesentliche Leistungsänderungen des Studios bei Öffnungszeiten und Trainingsangeboten sein. Außerdem müssen Mitglieder den Beitrag nicht etwa weiterzahlen, wenn das Studio wie bei Renovierung oder in den Ferien für Tage oder Wochen schließt; stattdessen kann dann der Mitgliedsbeitrag gemindert werden. Unwirksam sind auch Regelungen zur automatischen Erhöhung des Beitrages um beispielsweise zwei Euro pro Jahr. Preiserhöhungen müssen vielmehr nachvollziehbar und angemessen sein.

"Sportbegeisterte sollten sich bereits vor Vertragsschluss vergewissern, ob die Vertragsregelungen fair und rechtskonform sind", empfiehlt Fischer-Volk. Dabei hilft der Ratgeber "Fitnessstudios - Auswahl und Vertrag" der Verbraucherzentralen zum Preis von 4,90 Euro, der in jeder Beratungsstelle erhältlich ist und zuzüglich Porto- und Versandkosten unter www.vzb.de oder am Termintelefon bestellt werden kann.

Individuellen Rat erhalten Betroffene
  • in den Verbraucherberatungsstellen -
    Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min) - sowie
  • am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 jeden Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr (1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend).


    Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


  • Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
    Verbraucherzentrale Brandenburg, Templiner Strasse 21, 14473 Potsdam
    Sie finden es im Internet unter: http://www.vzb.de/link806311A.html