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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg

18.11.2010
Jeder sechste kontrollierte Laden mit fehlerhafter Preisangabe

Verbraucherzentrale forderte erfolgreich Korrekturen

Bei insgesamt 398 Geschäften mussten die Verbraucherschützer zunächst 72 erhebliche Verstöße gegen die Preisangabenverordnung feststellen. Die betroffenen Unternehmen hatten nur einen geringen Teil ihrer Produkte preislich ausgezeichnet oder dies fehlerhaft oder gar nicht realisiert. Laut
Preisangabenverordnung müssen Produktpreise je nach Situation direkt an der Ware, am Behältnis, am Regal oder einem Muster oder bei Dienstleistungen vor der Bestellung deutlich erkennbar angegeben sein, um Verbrauchern eine kompetente Marktentscheidung zu ermöglichen. In den 72 Verstoßfällen forderten die Verbraucherschützer die Unternehmen auf, die Preise gesetzeskonform auszuschildern. "Bei den Nachkontrollen etwa 14 Tage später hatten die meisten Händler und Dienstleister das besser im Griff, lediglich acht uneinsichtige Unternehmen mussten wir abmahnen", erläutert Jurist Müller. Trotz der ausdrücklichen Aufforderung waren diese zunächst nicht bereit, die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Nach dem Ergreifen rechtlicher Mittel durch die Verbraucherzentrale räumten schließlich auch diese Unternehmen den Verstoß gegen die Preisangabenverordnung ein und erklärten rechtsverbindlich, dies künftig zu unterlassen.

"Die erreichten Verbesserungen bei durchweg allen beanstandeten Geschäften zeigen, dass solche Marktchecks trotz ihres Aufwands sinnvoll zu Verbesserungen beitragen können", resümiert Verbraucherschützer Müller. Um kompetente Marktentscheidungen treffen zu können, brauchen Verbraucher im Einzelhandel und bei Dienstleistungsunternehmen klare Produktinformationen über Qualität und Preis. Nachdem sich immer wieder Verbraucher über fehlende oder irreführende Preisangaben beschwert hatten, war die Entscheidung der Verbraucherzentrale für den Marktcheck gefallen. In Absprache mit den zuständigen Gewerbe- und Ordnungsämtern hatten sie daraufhin in den Monaten Mai bis August in den Städten Potsdam, Cottbus, Frankfurt (Oder), Brandenburg a. d. H., Luckenwalde und Rathenow kontrolliert, wie Preise in Läden und Schaufenstern ausgeschildert sind. Die Kontrolle habe auch gezeigt, so Müller, dass die meisten Geschäfte ordnungsgemäß auspreisen und die anderen zur Korrektur ihres Geschäftsgebarens bereit waren. Zu gegebener Zeit wird die Verbraucherzentrale Brandenburg mit einer weiteren Nachkontrolle prüfen, wie nachhaltig die Verbesserung ist.

Ergebnisse nach Orten:

Kontrollort - Geschäfte: Verstöße/Erstbeg.- Verstöße/Zweitbeg. - Abmahnungen

Potsdam Zentrum - 57: 10 - 2 - 2
Potsdam Sterncenter - 68: 5 - 1 - 1
Luckenwalde - 35: 8 - 0 - 0
Brandenburg a.d.H. - 126: 11 - 3 - 2
Frankfurt (O.) - 31: 10 - 0 - 0
Cottbus - 41: 12 - 0 - 0
Rathenow - 40: 16 - 3 - 3

Individuellen Rat erhalten Betroffene
  • in den Verbraucherberatungsstellen -
    Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 Ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 Ct/min) - sowie
  • am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 jeden Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr (1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend).


    Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


  • Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
    Verbraucherzentrale Brandenburg, Templiner Strasse 21, 14473 Potsdam
    Sie finden es im Internet unter: http://www.vzb.de/link808811A.html