Eine bis zum 20. November schriftlich mitgeteilte Erhöhung kann zum 1. Januar 2011 wirksam werden. Da die gesetzliche Kündigungsfrist einen Monat beträgt, muss die außerordentliche Kündigung des Kunden dann bis zum 30. November per Brief, E-Mail oder Fax beim alten Versorger eingegangen sein, wenn sie ebenfalls zum Januar wirksam werden soll – andernfalls nutzt man eine ordentliche Kündigung zum vertraglich eingeräumten Termin. Bis dahin sollte der Kunde dann in einen günstigeren Tarif gewechselt oder einen neuen Anbieter beauftragt haben; sonst beliefert der örtliche Grundversorger den Kunden maximal drei Monate lang bis zum erfolgreichen Wechsel. Fürs Wechseln dürfen keine Entgelte verlangt werden, ein Austausch von Zählern ist ebenso wenig erforderlich. Der bisherige Versorger schickt eine Schlussrechnung über die bis zum Wechsel erbrachte Stromversorgung.
Für den Vergleich aktueller Angebote sind auf Grund der Kompliziertheit der Tarife Strompreisrechner im Internet ein geeignetes Hilfsmittel. Über die Eingabe von Jahresstromverbrauch und jeweiliger Postleitzahl stellen die Tarifrechner die passenden Stromangebote zusammen. Da die Seiten in aller Regel durch Provisionen finanziert werden, nutzt man am besten mehrere Internetrechner wie "verivox.de", "tarifvergleich.de", "toptarif.de" oder "wer-ist-billiger.de", denen die Stiftung Warentest eine gute Qualität bescheinigte.
Einen Vertrag sollte man aus dem gleichen Grund nicht voreilig online abschließen, sondern vielmehr die Möglichkeiten nutzen, auch andere Kriterien als den Preis kritisch zu prüfen:
Wer sein Konto und die Umwelt schonen möchte, verwendet Strom sparsam und deckt den verbleibenden Strombedarf beispielsweise durch zertifizierten Ökostrom ab. Heutzutage können Verbraucher fast überall ein preiswertes Ökostromangebot auswählen.
Weitere Informationen zur Energieberatung, den Beratungsorten und -terminen gibt es am Energietelefon der Verbraucherzentralen unter 09001/ 3637443 (14 ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil abweichend) oder unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
