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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg

13.12.2010
Mahnbescheide nun auch von Spreegas
Verbraucherzentrale berät "Gaspreisprotestler"

Die Telefone der Verbraucherzentrale Brandenburg laufen heiß: Verunsicherten Spreegas-Kunden, die gegen nicht nachvollziehbare Preiserhöhungen geklagt haben, schickt der Energieversorger nun gerichtliche Mahnbescheide als "Weihnachtspost" ins Haus. Die Verbraucherschützer raten zum "Widerspruch insgesamt" innerhalb von 14 Tagen. Dabei sollten Betroffene mit Aktenzeichen auf das laufende Sammelklageverfahren und RA Fricke als Prozessbevollmächtigten hinweisen.
Vor einem Jahr war bereits der Energieversorger EWE mit ähnlichen Einschüchterungsversuchen gescheitert. Das ist zwar keine Garantie für Spreegas-Kunden, lässt aber hoffen. Wer unsicher ist, sollte sich bei seiner örtlichen Verbraucherberatungsstelle Rat holen und Kontakt zum Prozessvertreter aufnehmen.



Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Brandenburg, Templiner Strasse 21, 14473 Potsdam
Sie finden es im Internet unter: http://www.vzb.de/link820051A.html