Viele Brandenburger nutzen für Weihnachtsgeschenke den bequemen Online-Kauf. Doch nach dem Fest kann sich rächen, dass nicht alle Händler die Verbraucherrechte so genau nehmen: Manchmal wird bei widerrufenen Verträgen die Vorkasse nicht erstattet, in anderen Fällen eine Wertminderung in Rechnung gestellt, obwohl sich der Bundesgerichtshof klar dagegen entschieden hat, wenn die Prüfung des Geräts eine Benutzung erfordert (Urteil vom 03.11.2010, Az.VIII ZR 337/09).
Welchen Ärger Verbraucher beim vorweihnachtlichen Online-Shopping und danach haben, erfragen die Verbraucherzentralen mit einer
Online-Umfrage.
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