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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg

06.01.2011
Verbraucherzentralen-Projekt für Pflegebedürftige
Aufklärung zum neuen Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz

Viele ältere, pflegebedürftige oder behinderte erwachsene Menschen leben in Alten- oder Pflegeheimen, zunehmend aber auch in Pflegewohngemeinschaften. Seit 2009 stärkt das WBVG die Rechte dieser Verbraucher und berücksichtigt deren veränderte Lebensrealitäten. Es regelt die Anforderungen an Verträge, in denen es um Wohnraumüberlassung verbunden mit der Erbringung von Pflege- oder Betreuungsleistungen geht. So müssen Anbieter bereits vor Vertragsschluss schriftlich verständliche Informationen bereit-stellen, sowohl zu den konkreten Leistungen als auch zu den Ergebnissen der Qualitätsprüfungen. Auch muss ein entsprechend angepasstes Vertragsangebot vorgelegt werden, wenn sich der Gesundheitszustand und damit der Betreuungsbedarf des Pflegebedürftigen verändert.

Finanziert wird das vom Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. koordinierte Projekt "Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) – stärkerer Verbraucherschutz für mehr Selbstbestimmung" vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Durch die Kooperation der Verbraucherzentrale mit den neu eingerichteten Pflegestützpunkten gibt es nun in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Berlin und Brandenburg Anlaufpunkte für eine persönliche Beratung. Hilfestellungen erhalten ratsuchende Verbraucher außerdem auf dem telefonischen Wege jeden Montag von 11 bis 14 Uhr unter (0331) 298 71 25 oder per E-Mail unter pflege@vzb.de. Außerdem wird demnächst eine Broschüre mit vielen praktischen Beispielen zu den neuen gesetzlichen Regelungen fertig gestellt.



Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Brandenburg, Templiner Strasse 21, 14473 Potsdam
Sie finden es im Internet unter: http://www.vzb.de/link828321A.html