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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg
07.01.2011
Wer zahlt die Luftverkehrssteuer?
Verbraucherzentrale gibt Tipps zu Nachforderungen
Für Flüge ab dem 1. Januar 2011 von einem deutschen Flughafen in das In- und Ausland führt die Luftverkehrssteuer zu einer Erhöhung der Preise – aber nur, wenn sie ab dem 1. September 2010 gebuchte wurden. Das scheinen manche Veranstalter anders zu sehen und fordern von allen Flugreisenden für Buchungen aus 2010 die Nachzahlung der Steuer. Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg stellt dazu klar: "Das Luftverkehrssteuergesetz gilt lediglich für ab dem 1. September 2010 gebuchte Flüge in 2011, so dass für vorher abgeschlossene Verträge nach unserer Auffassung kein Anspruch auf Nachzahlung der Luftverkehrssteuer besteht."
Weiter erläutert die Juristin, dass auch beim Abschluss von Nur-Flug-Reisen und Flugpauschalreisen ab dem 1. September 2010 eine Nachforderung Folgendes voraussetzt:
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) enthalten eine korrekt formulierte Preisanpassungsklausel, die wirksam in den Vertrag einbezogen ist, demnach dem Kunden die Erhöhung klar beschreibt.
Zwischen Vertragsschluss und Reiseantritt liegen nicht weniger als vier Monate.
Ist das nicht der Fall, kann die Steuer nicht nachträglich auf den Reisenden abgewälzt werden. Eine Nachberechnung sollte dann zurück gewiesen werden. Bei dieser komplexen Prüfung ist die Verbraucherzentrale Brandenburg gern behilflich.
Individuellen Rat erhalten Betroffene
in den Verbraucherberatungsstellen -
Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 Ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min) - sowie
am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 jeden Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr (1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend).
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

