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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg

14.01.2011
Preiserhöhung bei TURM-City unzulässig
Verbraucherzentrale mahnt ab und rät zum Widerspruch

Im Dezember informierte die TURM ErlebnisCity in Oranienburg Nutzer des Fitness-Centers über Preiserhöhungen für Aufbuchungen in Sauna und Sportbad zum 1. Januar 2011. Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg hält das für unzulässig, weil in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht klar geregelt ist, welche konkreten Gründe zu einer nachvollziehbaren Preiserhöhung führen können: "Da sich die Preiserhöhung auf eine unwirksame Vertragsklausel stützt, können Mitglieder den Vertrag bei einer einseitigen Änderung fristlos kündigen oder verlangen, zu den bisherigen Preisen weiter trainieren zu können."

Häufig behalten sich Unternehmen in den AGB so genannter Dauerschuldverhältnisse wie Sportstudio-, Handy oder Festnetzverträge vor, zu Vertragsbeginn vereinbarte Preise während der Laufzeit anzupassen. Das ist zwar angesichts der längeren Laufzeiten verständlich, erfordert aber eine für die Kunden klare Beschreibung, welche konkreten Gründe zu einer nachvollziehbaren Preiserhöhung führen können. "Die Preisanpassungsklauseln für Sportstudioverträge der TURM Erlebnis-City in Oranienburg erfüllen den notwendigen Anspruch an Transparenz und Klarheit leider nicht", stellt die Juristin fest. Hier sei lediglich allgemein dargestellt, dass die Preise nach dem Ende der Erstlaufzeit für den Verlängerungszeitraum einseitig angepasst werden können und für Aufbuchungen die "jeweils gültige Preisliste" gelte. Um für alle Fitness-Center-Nutzer der ErlebnisCity Rechtssicherheit zu schaffen und den Anbieter auf unzulässige Regelungen hinzuweisen, wird die Verbraucherzentrale Brandenburg die ErlebnisCity mit einer Abmahnung auffordern, künftig nicht mehr so wenig nachvollziehbare Preisregelungen zu verwenden.
Verbraucherschützerin Fischer-Volk empfiehlt: "Wenn Anbieter in bestehenden Verträgen die Preise nicht nachvollziehbar erhöhen, sollten sich Betroffene von uns beraten lassen."

Individuellen Rat erhalten Betroffene
  • in den Verbraucherberatungsstellen -
    Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 Ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min) - sowie
  • am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 jeden Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr (1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend).





    Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


  • Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
    Verbraucherzentrale Brandenburg, Templiner Strasse 21, 14473 Potsdam
    Sie finden es im Internet unter: http://www.vzb.de/link832361A.html