Häufig behalten sich Unternehmen in den AGB so genannter Dauerschuldverhältnisse wie Sportstudio-, Handy oder Festnetzverträge vor, zu Vertragsbeginn vereinbarte Preise während der Laufzeit anzupassen. Das ist zwar angesichts der längeren Laufzeiten verständlich, erfordert aber eine für die Kunden klare Beschreibung, welche konkreten Gründe zu einer nachvollziehbaren Preiserhöhung führen können. "Die Preisanpassungsklauseln für Sportstudioverträge der TURM Erlebnis-City in Oranienburg erfüllen den notwendigen Anspruch an Transparenz und Klarheit leider nicht", stellt die Juristin fest. Hier sei lediglich allgemein dargestellt, dass die Preise nach dem Ende der Erstlaufzeit für den Verlängerungszeitraum einseitig angepasst werden können und für Aufbuchungen die "jeweils gültige Preisliste" gelte. Um für alle Fitness-Center-Nutzer der ErlebnisCity Rechtssicherheit zu schaffen und den Anbieter auf unzulässige Regelungen hinzuweisen, wird die Verbraucherzentrale Brandenburg die ErlebnisCity mit einer Abmahnung auffordern, künftig nicht mehr so wenig nachvollziehbare Preisregelungen zu verwenden.
Verbraucherschützerin Fischer-Volk empfiehlt: "Wenn Anbieter in bestehenden Verträgen die Preise nicht nachvollziehbar erhöhen, sollten sich Betroffene von uns beraten lassen."
Individuellen Rat erhalten Betroffene
Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 Ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min) - sowie
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