Die Pflegeversicherung: Alle Leistungen im Überblick

Verbesserte Transparenz und Beratungsangebote

Pflegeberatung und Pflegestützpunkte
Pflegebedürftige und deren pflegende Angehörige haben einen gesetzlichen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch Pflegeberater. Pflegeberater sind qualifizierte Mitarbeiter der Pflegekassen, die Hilfesuchende über das vorhandene Leistungsangebot informieren, Pflegedienste oder Haushaltshilfen vermitteln und bei der Auswahl einer geeigneten Pflegeeinrichtung behilflich sein sollen. Darüber hinaus soll es ein individuelles Fallmanagement geben. Pflegeberater erstellen für Pflegebedürftige einen individuellen Versorgungsplan, dessen Koordination und Umsetzung sie veranlassen, begleiten und überwachen.

Die Pflegekassen sollen gemeinsam mit den Kommunen so genannte Pflegestützpunkte aufbauen. Voraussetzung dafür ist ein entsprechender Beschluss der Bundesländer. Dieser liegt außer für Sachsen und Sachsen-Anhalt für alle Bundesländer vor.
In den Stützpunkten soll es alle wichtigen Antragsformulare und Informationen geben. Außerdem sollen sie unabhängig beraten und konkrete Hilfestellungen bieten. Auch die Pflegeberater der Pflegekassen sollen in den Pflegestützpunkten erreichbar sein.

Häusliche Beratung
Pflegebedürftige, die von der Pflegekasse Pflegegeld beziehen, müssen regelmäßig Beratungsbesuche abrufen. Die Beratung erfolgt üblicherweise durch zugelassene Pflegedienste. Sie kann aber auch von neutralen und unabhängigen Beratungsstellen, die von den Landesverbänden der Pflegekassen anerkannt sind, oder auch von Pflegeberatern der Pflegekassen übernommen werden. Versicherte, die zwar (noch) keiner Pflegestufe zugeordnet sind, aber zum Beispiel wegen einer Demenzerkrankung erhebliche Beaufsichtigung und Betreuung benötigen (Pflegestufe 0), können einmal halbjährlich einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen.

Mehr Qualität und Transparenz in Pflegeeinrichtungen Seit diesem Jahr werden alle Pflegeeinrichtungen regelmäßig im Abstand von höchstens zwölf Monaten geprüft - entweder durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder durch von den Pflegekassen bestellte Sachverständige. Die Prüfungen sollen grundsätzlich unangemeldet erfolgen. Die Ergebnisse werden im Internet veröffentlicht. Allerdings sind sich die Experten über die Aussagekraft dieser Pflegenoten nicht einig. Über das komplexe System der Pflegenoten können Sie sich hier eingehend informieren.

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