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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg

20.01.2011
Preisgrenze für Lebensberatung vereinbaren
Verbraucherzentrale: Blick in Karten oder Sterne kann teuer werden

Wenn Menschen bei Kartenlegern, Wahrsagern oder anderen gewerblichen Lebensberatern Beistand für Lebenskrisen suchen, kann das gerade bei anonymeren telefonischen Beratungen schnell zur Gewohnheit werden und die Kosten unverhofft in schmerzliche Höhen treiben. So hatte ein Verbraucher im Laufe eines Jahres über 30.000 Euro zu löhnen und verweigerte schließlich die Zahlung von weiteren rund 6.000 Euro wegen des zweifelhaften Erfolgs der Gespräche. "Auch bei etwas mystischen Leistungen müssen bei klarem Verstand vereinbarte Vergü-tungen bezahlt werden", hält Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg dagegen. Die Juristin verweist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 13.01.2011 (AZ: III ZR 87/10): "Ratsuchende haben ein vereinbartes Entgelt laut BGH auch dann zu zahlen, ‚wenn die erhofften Wirkungen nach derzeitigen Erkenntnissen von Wissenschaft und Technik nicht erwartet werden können’."

Eine Ausnahme sieht das Gericht, wenn sich die zu beratenden Personen erkennbar in einer schwierigen Lebenssituation befinden oder besonders leichtgläubig, unerfahren oder psychisch krank seien. "Bringt ein Lebensberater eine erkennbar psychisch labile Person in emotionale Abhängigkeit, ist ein solcher Vertrag nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch sittenwidrig, damit nichtig und nicht zu vergüten", erläutert Fischer-Volk. Vielmehr müsse der Berater in solchen Fällen auf professionelle fachärztliche Hilfe verweisen und bereits beglichene Forderungen an den Kunden zurückzahlen.

Grundsätzlich empfiehlt die Verbraucherschützerin: "Wer in einer Lebenskrise auf Besserung durch übernatürliche Kräfte und Fähigkeiten hofft, sollte bei persönlichen Gesprächen auf eine kostenlose Kennenlernsitzung drängen oder einen erschwinglichen Pauschalpreis als Obergrenze vereinbaren."

Individuellen Rat erhalten Betroffene
  • in den Verbraucherberatungsstellen -
    Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 Ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min) - sowie
  • am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 jeden Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr (1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend).



    Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


  • Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
    Verbraucherzentrale Brandenburg, Templiner Strasse 21, 14473 Potsdam
    Sie finden es im Internet unter: http://www.vzb.de/link836121A.html