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Antiaging- und Wellness-Präparate


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Xenicol: Fragwürdige Namensnähe

Herbal Xenicol heißt ein Schlankheitsmittel, das via Internet vertrieben wird. Die sprachliche Nähe zum rezeptpflichtigen Medikament zur Gewichtsreduktion Xenical ist sicherlich beabsichtigt; der Zusatz herbal – pflanzlich - suggeriert zusätzlich Ungefährlichkeit. Ein gefährlicher Trugschluss, denn tatsächlich enthalten viele der übers Internet gehandelten Produkte unerlaubte Arzneiwirkstoffe mit gar nicht so harmlosen Nebenwirkungen. Beispielsweise ist oft – undeklariert – der in Europa auch als Arzneimittel nicht mehr zugelassene Wirkstoff Sibutramin enthalten. Brisant zudem: Fast 90 Prozent aller Schlankheitsmittel werden als Nahrungsergänzungsmittel – Dietary Supplement – angeboten. Das bedeutet: Es wird weder kontrolliert, ob sie wirken, noch werden sie auf Ungefährlichkeit getestet.

Die Verbraucherzentrale rät deshalb dringend davon ab, Präparate zum Abnehmen aus dem Internet zu beziehen. Auch eine Überprüfung durch das Link öffnet in neuem FensterChemische und Veterinär-Untersuchungsamt Karlsruhe gemahnt zur Vorsicht. Danach waren gut 40 Prozent der im Internet offerierten Anti-Aging- und Schlankheitsmittel im regulären Handel nicht erhältlich – entziehen sich also von vornherein jeglicher Kontrolle. Von den in der Studie untersuchten Nahrungsergänzungsmitteln – und 88 Prozent aller Schlankheitsmittel werden so deklariert – war lediglich etwa ein Drittel verkehrsfähig; nur diese Produkte hätten überhaupt verkauft werden dürfen.

Prinzipiell müssen zwar alle Nahrungsergänzungsmittel, die in Deutschland in den Handel gelangen, beim Link öffnet in neuem FensterBundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit gemeldet werden. Das heißt aber nicht, dass sie auf Sicherheit und Wirkung geprüft oder gar zugelassen worden wären. Und es gibt durchaus Produkte, die nie gemeldet wurden. Die Studienleiter: "Eine effiziente Kontrolle des Internethandels ist bisher nicht systematisch in die Probennahme der amtlichen Lebensmittelüberwachung integriert."

Das soll sich zwar zukünftig ändern, ist aber zunächst nur auf deutsche, später auch auf EU-Internethändler bezogen. Erste Überlegungen dazu finden sich u.a. in einer Selbstdarstellungsbroschüre (s. Seite 10) des Link öffnet in neuem FensterBundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).

Weiter:


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Brandenburg e.V., Templiner Straße 21, 14473 Potsdam
Sie finden es im Internet unter: http://www.vzb.de/link837311A.html