Die Verbraucherzentrale rät deshalb dringend davon ab, Präparate zum Abnehmen aus dem Internet zu beziehen. Auch eine Überprüfung durch das
Chemische und Veterinär-Untersuchungsamt Karlsruhe gemahnt zur Vorsicht. Danach waren gut 40 Prozent der im Internet offerierten Anti-Aging- und Schlankheitsmittel im regulären Handel nicht erhältlich – entziehen sich also von vornherein jeglicher Kontrolle. Von den in der Studie untersuchten Nahrungsergänzungsmitteln – und 88 Prozent aller Schlankheitsmittel werden so deklariert – war lediglich etwa ein Drittel verkehrsfähig; nur diese Produkte hätten überhaupt verkauft werden dürfen. Prinzipiell müssen zwar alle Nahrungsergänzungsmittel, die in Deutschland in den Handel gelangen, beim
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit gemeldet werden. Das heißt aber nicht, dass sie auf Sicherheit und Wirkung geprüft oder gar zugelassen worden wären. Und es gibt durchaus Produkte, die nie gemeldet wurden. Die Studienleiter: "Eine effiziente Kontrolle des Internethandels ist bisher nicht systematisch in die Probennahme der amtlichen Lebensmittelüberwachung integriert." Das soll sich zwar zukünftig ändern, ist aber zunächst nur auf deutsche, später auch auf EU-Internethändler bezogen. Erste Überlegungen dazu finden sich u.a. in einer Selbstdarstellungsbroschüre (s. Seite 10) des
Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).

