Nachdem die Verbraucherzentrale Brandenburg eine einseitige Preiserhöhung der "TURM ErlebnisCity Oranienburg" für laufende Verträge abgemahnt hatte, gab die Stadtservice Oranienburg GmbH mit heutigem Datum eine Unterlassungserklärung ab. Betroffen waren Kunden des Fitness-Centers, die künftig für die vertraglich vereinbarte Nutzung anderer Erlebnisbereiche "nach ... der jeweils gültigen Preisliste" zahlen sollten; zudem behielt sich der Betreiber das Recht vor, "nach Ende der Vertragslaufzeit mit Wirkung zum Beginn des jeweiligen Verlängerungszeitraumes Beitragsänderungen vorzunehmen."
Diese unzulässigen einseitigen Preiserhöhungen hat die Verbraucherzentrale nun gestoppt; betroffene Kunden können sich auf die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarten Preise berufen und zuviel entrichtete Entgelte zurück fordern.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
