Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen für ambulante Behandlungen im EU-Ausland die gleichen Kosten, die in Deutschland üblich wären. Daher ergeben sich für Verbraucher bei ärztlichen Behandlungen mit einem hohen Eigenanteil - beispielsweise bei Zahnersatz oder bei Kuren – teilweise erhebliche Sparpotenziale. "Um eine Ersparnis konkret ermitteln zu können, sollten beim Preisvergleich auch zusätzliche Kosten wie Fahrkosten zum Zahnarzt oder Dolmetscherkosten berücksichtigt werden", rät Dr. Katarzyna Guzenda, stellvertretende Leiterin des Deutsch-Polnischen Verbraucherinfor-mationszentrums der Verbraucherzentrale in Frankfurt (Oder). Die Behandlung bezahlen die Patienten in der Regel zunächst selbst; erst auf Antrag erstattet die Krankenkasse die verauslagten Kosten. Verbraucherschützerin Guzenda unterstreicht: "Die gegebenenfalls erforderliche Genehmigung der Krankenkasse muss man vor der geplanten Behandlung einholen!"
Und wenn etwas falsch gelaufen ist? Auch bei Behandlungen in Polen ist der Arzt bei Mängeln zu Nachbehandlungen verpflichtet. Das Deutsch-Polnische Verbraucherinformationszentrum berät in solchen Fällen individuell und kann in Problemfällen zur außergerichtlichen Streitbeilegung verhelfen. Mehr Informationen zu diesem Thema finden interessierte Verbraucher im neuen Flyer der Verbraucherzentrale Brandenburg "Zum (Zahn)- Arzt nach Polen". Der Flyer kann entweder direkt beim Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrum abgeholt oder telefonisch unter 0335 – 500 80 650 bestellt werden.
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